Wie funktioniert das mit der Reisekostenabrechnung?

Wie funktioniert das mit der Reisekostenabrechnung?

Die Reisekostenabrechnung ist eine Zusammenstellung aller Kosten, die einem Unternehmen durch eine Geschäftsreise entstanden sind. Zu den Reisekosten gehören die Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und der Verpflegungsmehraufwand.

Wer erstellt die Reisekostenabrechnung?

Damit eine Reisekostenabrechnung vom Finanzamt anerkannt wird, werden zum einen entsprechende Nachweise (Belege und Quittungen) der Ausgaben benötigt. Zum anderen muss das Unternehmen begründen, dass es sich bei der Reise des Mitarbeitenden um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit handelt.

Welche Angaben muss eine Reisekostenabrechnung aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben enthalten?

dazu entsprechende Nachweise, wie beispielsweise Tankquittungen, Fahrscheine, Telefonkosten, Übernachtungs- und pauschale Verpflegungskosten, Bewirtungsbelege (separates Konto), Eigenbelege über Trinkgelder.

Was sind die Abrechnungseinheiten?

Die Abrechnungseinheiten sind für die Teilleistungen (Positionen) im Leistungsverzeichnis für die ausgewiesenen Mengen anzugeben. Sie sind dann auch und vor allem für das Aufmaß und die Abrechnung verbindlich und können von den Vertragsparteien nicht verändert bzw. nicht unterschiedlich angesetzt werden.

Wie wird eine fiktive Abrechnung durchgeführt?

Eine fiktive Abrechnung wird nach einem Gutachten durchgeführt. Dieses ermittelt die Höhe der Reparaturkosten, welche für eine vollständige Instandsetzung der Unfallschäden notwendig sind. Bei einer „normalen“ konkreten Abrechnung, legt der Geschädigte sämtliche Werkstattrechnungen vor, um die entsprechenden Beträge zurückzuerhalten.

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Kann man von der DIN abweichende Abrechnungseinheit wählen?

Wird eine von den DIN abweichende Abrechnungseinheit in der Leistungsbeschreibung für die ausgewiesenen Mengen gewählt, kann es nachfolgend zu Problemen beim Aufmaß und der Abrechnung kommen. Beispielsweise gibt es für m³-Mauerwerk in der DIN 18330 – Mauerarbeiten – im Abschnitt 5 keine entsprechende Regel für die Abrechnung nach m³.