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Wie finde ich heraus ob meine Miete zu hoch ist?
Ob deine Miete zu hoch ist, kannst du mit dem Mietspiegel herausfinden. In der Regel bietet er folgende Vergleichskriterien zu Immobilien in deiner Gegend: Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
Für welche Verträge gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht jedoch bei Neubauten. Die Miete für eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer ohne Beschränkung festlegen. Hintergrund der Ausnahme: Investoren sollen durch die Mietpreisbremse nicht gehemmt werden, neuen Wohnraum zu schaffen.
Wie kommt ein Mietpreis zustande?
Wie wird der Mietpreis berechnet? Bei der Festlegung eines Mietpreises sollte der Vermieter sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete oder, wenn in der Stadt vorhanden, am Mietspiegel orientieren. Zur richtigen Einordnung müssen Faktoren, wie Größe, Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung berücksichtigt werden.
Was gilt als ortsübliche Miete?
Einfach ausgedrückt, spiegelt die ortsübliche Vergleichsmiete den üblichen Mietpreis für eine Wohnung an einem Ort oder in einer Region dar. Es ist also die Miete, die für Wohnungen von vergleichbarer Größe und Ausstattung üblich ist.
Wie entsteht der Anspruch auf die erhöhte oder gesenkte Miete?
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf die erhöhte oder gesenkte Miete automatisch, wenn die Voraussetzungen der Klausel erfüllt sind. Zur Durchsetzung in der Praxis muss die Veränderung der Indexpunktzahl in eine prozentuale Veränderung umgerechnet werden; die Berechnung wurde eingangs erläutert.
Wie erhöht sich der Mietzins seit dem Mietbeginn?
Unterstellt man zum Mietbeginn, am 01.05.2008, einen Verbraucherpreisindex der bei 105,2 Punkten lag und aktuell im März 2014 bei 111,0 Punkten liegt, kann man eine Veränderung des Indexwertes um 5,8 Punkte feststellen. Dies entspricht einer Erhöhung von 5,5 \%. Der Mietzins kann seit Mietbeginn daher um 5,5 \% erhöht werden. 3.
Wie lange muss die Miete unverändert bleiben?
Merke: Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557 b Abs2 BGB) und darf ausschließlich bei einer Steigerung des Indexes erhöht werden. Nur wenn Mieterhöhungen wegen Modernisierungen gemacht werden, muss insoweit die Jahresfrist nicht eingehalten werden.
Wie hoch ist der Mietzins im Dezember 2014?
Dezember 2014 um 5 Punkte auf einen Wert in Höhe von 125 Punkten erhöht, was einer prozentualen Erhöhung von 4,16 \% entspricht. Der Mietzins kann daher in Höhe von 468,72 € verlangt werden – Dies errechnet sich wie folgt: Mietzins + prozentuale Erhöhung= neuer Mietzins.