Wie erklären dass man gekündigt wurde?
Eigenkündigung begründen „Ich hatte das Gefühl, in dieser Position unter meinen Möglichkeiten zu bleiben und fand keine neue Herausforderung mehr, um mich weiterzuentwickeln. “ „Ich suche derzeit eine Stelle mit mehr Verantwortung und neuen Aufgaben, bei denen ich mein Potenzial besser ausschöpfen kann. “
Was tun im Fall einer Kündigung?
Spätestens drei Tage nach der Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ melden. Das geht schon telefonisch unter der bundesweiten Servicenummer 0800/4 55 55 00 oder online über die Webseite der Arbeitsagentur.
Warum müssen sie eine Kündigung begründen?
Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung müssen Sie nicht begründen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht über den Kündigungsgrund in der Bewerbung besteht nicht. Einem potenziellen Arbeitgeber reicht die Information, von wann bis wann Sie wo beschäftigt waren. So entsteht ein vollständiges und (idealerweise) lückenloses Bild Ihres beruflichen Werdegangs.
Ist eine schriftliche Kündigung Pflicht?
Eine schriftliche Kündigung ist im privaten Arbeitsrecht keine Pflicht, eine mündliche Kündigung reicht vollkommen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfehlen wir aber auf jeden Fall, nach dem Kündigungsgespräch die Kündigung auch in schriftlicher Form abzugeben.
Warum müssen sie nicht gegen die Kündigung klagen?
Manche Arbeitgeber „verstecken“ darin nämlich die Erklärung, dass Sie nicht gegen die Kündigung klagen werden. Unterschreiben Sie, verlieren Sie Ihr Recht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Enthält das Ihnen vorgelegte Schreiben keine versteckten Fallen, wird Ihr Chef nichts dagegen haben, dass Sie das Schreiben mit nach Hause nehmen.
Warum ist die Kündigungsfrist wichtig?
Deshalb ist es in der Regel sinnvoll, sofort nach dem Erhalt einer Kündigung mit der Stellensuche zu beginnen und nicht erst den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abzuwarten. Zudem dient die Kündigungsfrist gerade dazu, Ihnen die Suche einer neuen Stelle zu ermöglichen.