Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie erhalten sie den Unfallbericht von der Polizei?
- 2 Welche Personalien werden bei einem Unfall erfasst?
- 3 Wann kann der Unfallverursacher den Schaden melden?
- 4 Was ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung?
- 5 Wie können sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
- 6 Wie melden sie eine Beobachtung für die Polizei?
Wie erhalten sie den Unfallbericht von der Polizei?
Bei einem größeren Unfall (also kein Bagatellschaden) erhalten Sie den Unfallbericht von der Polizei. Der Unfallverursacher kann diesen bei seinem Versicherer einreichen, wenn er die Schadensmeldung vornimmt. Des Weiteren sind neben dem Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge die Personendaten der Fahrer auszutauschen.
Welche Personalien werden bei einem Unfall erfasst?
Idealerweise findet sich im Handschuhfach ein entsprechender Vordruck. In diesem Formular werden die Personalien der am Unfall beteiligten Personen, die Identität der Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherer und die Gegebenheiten vor Ort erfasst.
Warum muss der Polizist erst belehrt werden?
Es muss erst belehrt werden, wenn der Polizist die erste Frage stellt. Es ist nicht so, dass der Polizist gleich beim Hereinkommen belehren muss. Und es ist auch nicht so, dass der Polizist Sie belehren muss, bevor er Ihnen den Tatvorwurf mitteilt.
Wann kann der Unfallverursacher den Schaden melden?
Der Unfallverursacher hat den Schaden innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden. Auch Sie als Geschädigter können den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, wozu maximal 14 Tage vorgesehen sind. In der Regulierungspraxis empfiehlt sich für die Schadensmeldung der frühestmögliche Zeitpunkt.
Was ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung?
Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung Behauptet der Anzeigenerstatter vorsätzlich falsche Tatsachen, dann liegt eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB vor. Möglicherweise könnte dem Anzeigenerstatter auch eine Verurteilung wegen übler Nachrede nach § 186 StGB drohen.
Wie kann die Polizei einen Hinweis geben?
Der Polizei einen Hinweis geben… Für die Polizei sind Hinweise aus der Bevölkerung oft sehr wichtig. Wenn Sie Beobachtungen gemacht haben, die für die Polizei von Bedeutung sein könnten, so können Sie diese wie folgt melden: Über das Online-Formular (Seite öffnet sich im neuen Fenster) oder über die folgende Rufnummer: 0800 6 888 000
Wie können sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
Sie können persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder Online) bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Wie melden sie eine Beobachtung für die Polizei?
Wenn Sie Beobachtungen gemacht haben, die für die Polizei von Bedeutung sein könnten, so können Sie diese wie folgt melden: Über das Online-Formular (Seite öffnet sich im neuen Fenster) oder über die folgende Rufnummer: 0800 6 888 000 Unser Hinweis: Mit dem Melden einer Beobachtung, geben Sie keine Anzeige auf.