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Wie entscheidet man sich für die Scheidung?
Zunächst muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Im Anschluss daran kann der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eingereicht werden. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, wird dieser durch das Gericht an den anderen Ehegatten zugestellt.
Was habe ich bei einer Trennung zu beachten?
Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen (sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“). Die Eheleute müssen getrennt leben. Im Trennungsjahr hat der weniger verdienende Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Wie lange dauert die Trennung von Tisch und Bett?
Die Trennung von „Tisch und Bett“ muss erfolgt sein. Entfällt der Versorgungsausgleich, beträgt die Dauer einer Scheidung regelmäßig maximal 4 Monate. Mit Versorgungsausgleich dauert die Scheidung in der Regel zwischen 5 und 9 Monaten. Die „Online-Scheidung“ ist ein gutes Mittel, schneller ans Ziel zu kommen.
Was setzt die einvernehmliche Scheidung voraus?
Die einvernehmliche Scheidung setzt zunächst voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Eheleute die Scheidung beantragen oder der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt.
Wie endet die scheidungsdauer?
Die Scheidungsdauer endet erst mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, also wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde, die innerhalb von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses möglich ist.
Was ist dieser dauerhafte Zustand der Trennung?
Synonym zu diesem dauerhaften Zustand der Trennung kommt dann auch die Bezeichnung „dauernd getrennt lebend“ zur Sprache. Sie beschreibt im Grunde, dass die eheliche Gemeinschaft aufgelöst, die Scheidung jedoch noch nicht erfolgt ist.