Wie darf man Zitate verwenden?
Kein Problem haben Sie, wenn Sie Zitate verwenden, dessen Urheber:in seit 70 Jahren tot ist. Gemäß § 64 UrhG erlischt nämlich das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin. Die Werke werden dann gemeinfrei und können von jedem frei verwendet werden.
Wie umfangreich darf ein Zitat sein?
Wie lang darf das Zitat sein? Zu beachten ist sowohl bei einem Kleinzitat wie auch bei einem Großzitat, dass die Länge des Zitates nicht außer Verhältnis zum gesamten neuen Werk stehen darf. So darf das Zitat nicht länger sein, als dies zum Beleg notwendig ist.
Wie kann ich das Zitat kenntlich machen?
Deswegen ist es wichtig, dass Sie nicht nur das Zitat kenntlich machen, sondern auch die Quelle deutlich angeben. Zur Quellenangabe für ein Zitat gehört der Name des Autors oder die Namen der Autoren und der Titel des Buches. Die Seitenzahl für das zitierte Textstück geben Sie ebenfalls an.
Wann darf das Zitat nicht verwendet werden?
Besteht die Gefahr, dass die Verwendung des Zitats die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen könnte, darf das Zitat auch nicht verwendet werden. Das Urheberpersönlichkeitsrecht endet dabei erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Welche Regeln gibt es für das Zitieren?
Es gibt unterschiedliche Regeln fürs Zitieren, je nachdem, wie frei Sie schreiben dürfen. Verfassen Sie Texte für die Schule, das Studium oder Ihren Beruf, orientieren Sie sich an deren Vorgaben. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Eine einfache Möglichkeit, ein Zitat kenntlich zu machen, ist das Verwenden von Schrägschrift.
Was ist bei der Nutzung von Zitaten zu beachten?
Bei der Nutzung von Zitaten ist einerseits das Urheberrecht, andererseits das Persönlichkeitsrecht des Zitierten zu beachten. Auf der sicheren Seite ist man immer mit Zitaten der alten Griechen, also von Aristoteles, Sokrates und Co. Die sind schon so lange tot, dass weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte beachtet werden müssen.