Wie darf man Arzneimittel frei verkaufen?

Wie darf man Arzneimittel frei verkaufen?

Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel darf jeder frei verkaufen. Die Abgrenzung, was nun als Arzneimittel gilt und was nicht, ist nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich gilt § 2 Arzneimittelgesetz (AMG), der im Detail die Kriterien für die Abgrenzung vorgibt.

Wie ist der Verkauf von Arzneimitteln im Internet geregelt?

Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ( Urteil vom BGH, 30.03.2006, Az. I ZR 24/03) ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist – gerade was den elektronischen Handel bzw.

Wie wird der Handel mit Medizinprodukten geregelt?

Der Handel mit Medizinprodukten wird allgemein durch das Gesetz für Medizinprodukte (*MPG*) geregelt.

Wann ist der Handel mit Medizinprodukten erlaubt?

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Diese Normen sind bereits herstellerseitig einzuhalten, weshalb hier nicht weiter auf den genauen Inhalt eingegangen wird. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist der Handel mit Medizinprodukten grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn diese vom Hersteller mit einem gültigen CE-Kennzeichen versehen sind.

Wann dürfen Medikamente nicht apothekenpflichtig verkauft werden?

Medikamente, die nicht apothekenpflichtig sind, dürfen nach § 50 AMG frei im Einzelhandel verkauft werden, wenn sichergestellt ist, dass beim Verkauf eine Person die erforderliche Sachkenntnis hinsichtlich des ordnungsgemäßen Abfüllens, Abpackens, Kennzeichnens,…

Was muss der Arzneimittel-Verkäufer beachten?

Des Weiteren muss der Arzneimittel-Verkäufer im Versandhandel u.a. eine Sendungsverfolgung einrichten, eine Lieferung innerhalb von zwei Arbeitstagen garantieren und eine Transportversicherung abschließen. Alle weiteren detaillierten Vorgaben sind in § 11a Nr. 3 ApoG aufgeführt und müssen unbedingt beachtet werden.