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Wie darf ich Hilfsmittel verordnen?
Es ist ganz einfach: Jeder Vertragsarzt , ob Allgemein- oder Facharzt , darf Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. „Grundlage für die Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt sind die Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“, erklärt Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom e.
Wie muss die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln erfolgen?
Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln muss auf dem Rezeptblatt Muster 16 erfolgen. „Um Verwechslungen vorzubeugen, sollten Hilfsmittel außerdem immer auf einem gesonderten Rezept verordnet werden, auf dem das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) mit einer ,7‘ gekennzeichnet wird“, rät Dr. Pohlen.
Wie darf ich Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen?
Es ist ganz einfach: Jeder Vertragsarzt , ob Allgemein- oder Facharzt , darf Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.
Wie kann der Arzt Arzneimittel verordnen?
Grundsätzlich ist der Arzt auch zu seiner eigenen Sicherheit angehalten, Arzneimittel für diejenigen Indikationen in den empfohlenen Einzel- und Tagesdosen zu verordnen, wie sie beispielsweise in den zulassungsrelevanten Fachinformationen beziehungsweise in der Roten oder Gelben Liste angeführt sind.
Wie soll der Arzt das Hilfsmittel angeben?
„Der Arzt soll entweder die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die siebenstellige Positionsnummer angeben. In der Regel erfolgt die Auswahl des konkreten Einzelprodukts dann durch den Leistungserbringer.
Was muss der Arzt im Schadensfall nachweisen?
Bei Nichterfüllung der Bedingungen muss der Arzt im Schadensfalle die Einhaltung der objektiv erforderlichen Sorgfalt nachweisen und den Patienten über die fehlende Zulassung sowie eine fehlende Alternative aufklären. Die Gefährdungshaftung geht vom pharmazeutischen Unternehmer auf den Arzt über.