Wie braucht man eine elektronische Gesundheitskarte?

Wie braucht man eine elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte braucht jeder gesetzlich Versicherte, der in Deutschland zum Arzt gehen möchte. Nur wer diese Karte vorlegt, kann Leistungen in Anspruch nehmen. Zurzeit werden über die elektronische Gesundheitskarte wenig mehr als allgemeine Adressdaten und Angaben zur Krankenkasse übermittelt.

Wie bekommt man eine neue Gesundheitskarte ausgestellt?

Wer seine Krankenkasse wechseln will, bekommt von der neuen Krankenversicherung eine neue elektronische Gesundheitskarte ausgestellt. Die alte Karte geht an die alte Krankenversicherung zurück, die die Daten sperrt und löscht. Bei Verlust oder Beschädigung der Gesundheitskarte wird eine Gebühr von fünf Euro für eine neue Karte fällig.

Ist die elektronische Gesundheitskarte verweigert?

Die Betroffenen können eine allzu umfassende Speicherung von Gesundheitsdaten, nicht aber die elektronische Gesundheitskarte verweigern. Diese ersetzt bei Kassenpatienten seit 2015 alle anderen Karten. Zudem ist die elektronische Gesundheitskarte dank Lichtbild, Versichertennummer eindeutiger dem Patienten zuordenbar.

Was ist eine elektronische Gesundheitskarte für Kinder unter 15 Jahren?

Mitversicherte Kinder enthalten eine eigene elektronische Gesundheitskarte, auf der sich bei Kindern unter 15 Jahren kein Lichtbild befindet. Wer seine Krankenkasse wechseln will, bekommt von der neuen Krankenversicherung eine neue elektronische Gesundheitskarte ausgestellt.

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Ist die elektronische Gesundheitskarte ungültig?

Bitte verwenden Sie immer nur die elektronische Gesundheitskarte, die Ihnen Ihre Krankenkasse zuletzt zugeschickt hat. Ältere Karten sind nach der Zustellung der neuen Karten ungültig und können nicht mehr genutzt werden.

Wie kann ich auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte zugreifen?

Um auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte zugreifen zu können, gilt prinzipiell das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Versicherten die medizinischen Daten mittels ihrer eGK und einer persönlichen Identifikationsnummer ( PIN) freischalten.