Wie bekomme ich schnell einen Termin beim Psychotherapeuten?

Wie bekomme ich schnell einen Termin beim Psychotherapeuten?

Wartezeit. Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen die Terminservicestelle innerhalb einer Woche einen Termin bei einem entsprechenden Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal fünf Wochen, bei Terminen für eine Akutbehandlung sind es maximal zwei Wochen.

Wie sucht man einen Therapeuten?

Terminservicestellen: Schnell zum ersten Gespräch Sollten Sie keinen Therapeuten finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Sie vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin für ein Erstgespräch innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung.

Wie lange dauert ein Termin beim Psychotherapeuten?

Insgesamt kann die Psychotherapeut*in mit jeder Patient*in bis zu sechs Termine à 25 Minuten in ihrer Sprechstunde vereinbaren. Sie kann aber mehrere dieser 25-Minuten-Einheiten zusammenlegen. Manchmal wird sie Ihnen schon für das erste Gespräch einen 50-Minuten-Termin vorschlagen.

Wie kann ein Arzt einen Patienten ablehnen?

Sie müssen sich in der Regel an eine Behandlungspflicht halten. Hier kann ein Arzt einen Patienten nur dann ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen, welche dies rechtfertigen, und es sich nicht um einen Notfall handelt.

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Was sind die Beratungsstellen für Sozialpsychiatrie?

Die Beratungsstellen werden in der Regel durch ihren Träger, durch Fördermittel und über Spenden finanziert. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln. Sozialpsychiatrische Dienste: Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialpsychiatrischen Dienste.

Wie steht es mit privaten Ärzten frei?

Gemäß § 76 SGB V (Fünftes Buch Sozial­gesetzbuch) steht es Patienten normalerweise frei, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen. Von dieser Freiheit profitieren privat abrechnende Ärzte ebenfalls.

Was ist die Behandlungspflicht des Vertragsarztes?

Ein weiterer Fall, in dem die Behandlungspflicht in der Regel nicht greift, wird in § 13 Absatz 7 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in der Fassung vom 01.01.2015 definiert. Dort heißt es: Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18.