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Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister?
Ein Antrag nach § 42 BZRG ist schriftlich oder durch persönliches Erscheinen an das Bundesamt für Justiz (Referat IV 3) zu richten. Er muss die vollständigen Personalien der Antrag stellenden Person (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) enthalten.
Wie lange dauert ein Auszug aus dem Bundeszentralregister?
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1 – 2 Wochen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand nutzen Sie bitte das Kontaktformular, Betreff „Führungszeugnis“.
Was bedeutet ein Auszug aus dem Bundeszentralregister?
Auszug aus dem Bundeszentralregister / Führungszeugnis In § 30 Bundeszentralregistergesetz heißt es in Absatz 1: „Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis).“ Es besteht also die Möglichkeit, ein Führungszeugnis zu beantragen.
Wie kann man Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten?
Bundeszentralregister (© Björn Wylezich / fotolia.com) Nicht nur die betreffende Person selbst kann also Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten, auch für Behörden ist dies möglich in Form eines Führungszeugnisses für Behörden. Dies geschieht in den meisten Fällen nicht ohne das Wissen der betreffenden Person.
Wie kann die Mitteilung bei der Registerbehörde erfolgen?
Die Mitteilung kann durch Einsichtnahme bei der Registerbehörde erfolgen. Fachanwalt.de-Tipp: Ansonsten kann die Mitteilung auch an ein von der antragstellenden Person benanntes Amtsgericht gesendet werden, wo sie dann persönlich eingesehen werden kann. Nach Einsichtnahme ist die Mitteilung dann vom Amtsgericht zu vernichten.
Ist die Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragt?
Weiterhin besteht nach § 49 Bundeszentralregistergesetz die Möglichkeit, dass eine Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragt werden kann, was für den Fall möglich ist, dass die Strafe bereits vollstreckt wurde und es kein entgegenstehendes öffentliches Interesse gibt.