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Wie bekomme ich ein pflanzengesundheitszeugnis?
Pflanzengesundheitszeugnisse werden auf Antrag durch den Pflanzenschutzdienst gemäß den Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes ausgestellt. Voraussetzung ist die Befallsfreiheit von bestimmten Krankheiten und Schädlingen.
Welche Pflanzen dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden?
Nicht importiert werden dürfen folgende Pflanzen:
- Apfelbaum (Malus)
- Birnenbaum (Pyrus)
- Bitterorange (Poncirus)
- Eiche (Quercus)
- Eberesche, bzw. Vogel- und Mehlbeere (Sorbus)
- Feuerdorn (Pyracantha)
- Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanacea)
- echte, essbare Kastanie (Castanea)
Wie erhalte ich einen pflanzenpass?
Pflanzenpässe werden in der Regel durch den Unternehmer ausgestellt. Dafür erhält er mit seiner Registrierung die ‚Ermächtigung‘ durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst. Mit der Ausstellung von Pflanzenpässen geht der Unternehmer auch Pflichten zur Überwachung seiner Bestände auf den Befall mit Schadorganismen ein.
Wer stellt ein Pflanzengesundheitszeugnis aus?
Pflanzengesundheitszeugnisse (PGZ) werden vom Pflanzenschutzdienst im Ausfuhrland ausgestellt, nachdem die Sendungen kontrolliert und für befallsfrei befunden wurden. Mit diesem Prinzip wird weltweit der Ausbreitung von Schadorganismen durch Pflanzenlieferungen entgegengewirkt.
Welche Pflanzen brauchen einen pflanzenpass?
Auch die Regelungen zum neuen Pflanzenpass-System sind seit dem 14.12.2019 in den EU Mitgliedsstaaten umzusetzen. Ein bemerkenswerter Unterschied zu den bisherigen Pflanzenpassanforderungen ist die Ausweitung der Pflanzenpasspflicht auf alle lebenden Pflanzen wie Topfpflanzen, Baumschulgehölze und Containerpflanzen.
Was darf man aus dem Urlaub mitnehmen?
Tabak, Alkohol, Kaffee, Schmuck, elektronische Geräte oder auch Kraftstoffe können Sie für den privaten Gebrauch aus Ihrem Urlaub mit nach Deutschland einführen. Hierfür gelten jedoch bestimmte Höchstmengen. Wenn Sie diese überschreiten, kann es für Sie teuer werden, wenn die Zollbeamten Ihr Gepäck kontrollieren.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzen?
Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es daher EU-weit geltende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die grundsätzlich auch für den privaten Reiseverkehr gelten. Diese Regelungen beinhalten dabei sowohl Einfuhrverbote als auch Einfuhrbeschränkungen.
Ist die Einfuhr von Pflanzen verboten?
Pflanzen und daraus hergestellte Produkte. Die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen befallen sind, ist grundsätzlich verboten. Wenn Sie lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen nach Deutschland mitbringen…
Was sind die Vorschriften für die Zitruspflanzen?
Zitruspflanzen (Citrus L.) und deren Hybriden, wie z.B. eingetopfte Pflanzen, Pflanzen zum Anpflanzen mit bloßen Wurzeln, Pflanzenteile, Blätter und Früchte mit Stielen (Früchte ohne Stiele und Blätter unterliegen keinem Einfuhrverbot) Die vorgenannten Regelungen beziehen sich nur auf die Pflanzengesundheit.
Welche Produkte pflanzlichen Ursprungs unterliegen den Beschränkungen?
Pflanzen, Pflanzenteile und sonstige Produkte pflanzlichen Ursprungs aus Mitgliedstaaten der EU unterliegen mit Ausnahme der Kanarischen Inseln keinen Beschränkungen durch die Pflanzenbeschauverordnung, sofern sie für den eigenen, nichtgewerblichen Gebrauch bestimmt sind.