Wie behandelt man Steuerschulden in einer Privatinsolvenz?

Wie behandelt man Steuerschulden in einer Privatinsolvenz?

Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen. Grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt in einer Privatinsolvenz ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch.

Was ist möglich bei der Insolvenz?

Steuerschulden und Privatinsolvenz – was ist möglich? Laut der Insolvenzordnung (InsO) gehören auch die Schulden beim Finanzamt zu den Insolvenzforderungen. Zwar hat das Finanzamt gegenüber allen anderen möglichen Gläubigern einen bevorzugten Stand. So kann das Amt auch ohne einen Gerichtstitel eine Vollstreckung von Schulden veranlassen.

Welche Folgen der Insolvenz für das Besteuerungsverfahren?

Folgen der Insolvenz für das Besteuerungsverfahren. Während des Insolvenzverfahrens dürfen grundsätzlich keine Steuerbescheide zu Insolvenzforderungen erlassen werden (vgl. Nr. 4.3.1 zu § 251 AEAO); ausnahmsweise dürfen Steuerbescheide erlassen werden, wenn dies für den Schuldner vorteilhaft ist, z.B. wenn Erstattungsansprüche festgesetzt werden.

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Was ist die Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz?

Grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt in einer Privatinsolvenz ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch. Somit greift die Restschuldbefreiung auch bei Steuerschulden. Eine Ausnahme besteht nach § 302 Insolvenzordnung (InsO) bei der Insolvenz für Steuerschulden, die sich aus Steuerstraftaten ergeben.

Ist der Erlass von Steuerschulden möglich?

Auch dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schulden beim Finanzamt mit einer Ratenzahlung zu begleichen. Der Erlass von Steuerschulden ist hingegen nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen.

Welche Steuererklärung übernimmt der Insolvenzverwalter?

Die Problematik ergibt sich daraus, dass letztlich das zu versteuernde Einkommen sowie die daraus resultierende Einkommenssteuer grundsätzlich einheitlich ermittelt werden. Das bedeutet also zunächst einmal auch nur eine einzige Steuererklärung. Die übernimmt der Insolvenzverwalter, allerdings nur für die Einkünfte, die pfändbar sind.

Ist eine Schuldenzahlung bei einem Finanzamt möglich?

Wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, eine Ratenzahlung aber nicht in Frage kommt, können Sie auch eine Stundung beantragen. Anstatt dem Finanzamt die Schulden in Raten zu zahlen, würden Sie in diesem Fall einen Zahlungsaufschub bekommen, um die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.

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