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Wie beenden sie ein Kündigungsschreiben mit ihrem Arbeitgeber?
Mit dem Kündigungsschreiben beenden Sie formell das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber. Dabei müssen Arbeitnehmer wichtige Punkte beachten, damit die Kündigung wirksam ist – zum Beispiel die Papierform, Zeitpunkt und Unterschrift. Kommt es bei Aufbau, Inhalt oder Kündigungsfristen zu Fehlern, ist die Kündigung ungültig.
Was sollten sie beachten beim Kündigungsschreiben?
Wenn Sie eine Kündigung schreiben, achten Sie bei Aufbau und Inhalt bitte auf diese Punkte: Das Kündigungsschreiben beginnt mit persönlichen Daten: Ihrem vollständigen Namen und der aktuellen Anschrift. Darunter kommen (Firmen-)Name und Anschrift des Arbeitgebers. Lesen Sie alle Angaben Korrektur!
Wie kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Sobald Sie formell korrekt und schriftlich gekündigt haben, können Sie Ihre Kündigung nicht mehr zurücknehmen – auch nicht mit dem Verweis auf ein „Versehen“. Bei einer mündlichen Kündigung geht das hingegen schon. Wenn sie also Ihrem Chef im Eifer des Gefechts ein „Ich kündige“ um die Ohren gehauen haben, können sie das hinterher revidieren.
Was ist das Kündigungsschreiben für eine Firma?
Das Kündigungsschreiben besiegelt Ihren Ausstieg aus der Firma. Es muss aber formell korrekt sein, damit es auch wirksam ist. Dabei kann durchaus der eine oder andere Fehler unterlaufen. Der Zeitpunkt und Ihre Unterschrift sind wichtig und dass Sie das Kündigungsschreiben in Papierform abliefern.
Wie können sie sich über die Kündigung eines Kollegen informieren?
Natürlich können Sie Ihre Mitarbeiter per E-Mail über die Kündigung eines Kollegen informieren. Das bietet sich allerdings in erster Linie für Beschäftigte an, die mit der gekündigten Person eher weniger zu tun hatten. Das von der Entlassung direkt betroffene Team sollten Sie hingegen möglichst persönlich informieren.
Wie setzen sie die Kündigungsfristen ein?
Die Kündigungsfristen setzen den Zeitplan. Fragen Sie bei der Personalabteilung nach, wie lange der Mitarbeiter bereits im Unternehmen tätig ist. Markieren und fixieren Sie das Kündigungsdatum in Ihrem Kalender. Dies ist Ihre Deadline. Bis dahin müssen Sie arbeitstechnische Details klären und planen:
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.