Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie beantragen sie eine Beschäftigung von Geflüchteten?
- 2 Wie können sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen?
- 3 Sind Ausländerinnen und Ausländer in jedem Staat erlaubt?
- 4 Wann ist der freie Zugang zur Beschäftigung erlaubt?
- 5 Welche Kriterien erfüllt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Wie beantragen sie eine Beschäftigung von Geflüchteten?
So beantragen Sie eine Beschäftigung. Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier. 1. Prüfen Sie den Aufenthaltsstatus der Bewerberin oder des Bewerbers. Ob und wie Sie einen geflüchteten Menschen beschäftigen dürfen,…
Wie können sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen?
3. Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung. Der oder die Geflüchtete muss bei der zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen. Als Arbeitgeber können Sie das übernehmen, sofern Sie eine Vollmacht haben.
Sind Ausländerinnen und Ausländer in jedem Staat erlaubt?
Ausländerinnen und Ausländer jeden Alters und aus jedem Staat, in Ausnahmen auch aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (dazu siehe unten) Besitz einer Duldung mit den Nebenbestimmungen „Beschäftigung erlaubt“, „Beschäftigung nach Erlaubnis der Ausländerbehörde“ oder „Beschäftigung nicht erlaubt mit Ausnahme der Tätigkeit als…“.
Was muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein?
Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Die Beschäftigung muss seit mindestens 18 Monaten bei einem oder mehreren Arbeitgebern bestehen. Die regelmäßige Arbeitszeit musste mindestens 35 Stunden pro Woche betragen.
Was ist eine Dauerbeschäftigung?
Die Dauerbeschäftigung ist zunächst ein Arbeitsverhältnis, das in Dauer und Umfang nicht begrenzt ist. Besser lässt sich die Definition in Abgrenzung zur kurzfristigen Beschäftigung verstehen.
Wann ist der freie Zugang zur Beschäftigung erlaubt?
Ein freier Zugang zur Beschäftigung besteht erst ab dem 49. Monat des Aufenthalts in Deutschland. Dann entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit. Ab diesem Zeitpunkt kann der Geduldete oder Gestattete sich bei der Ausländerbehörde in sein Aufenthaltspapier eintragen lassen: „Beschäftigung erlaubt“.
Welche Kriterien erfüllt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Als nächstes muss die bloße Mithilfe von einem sozialversicherungspflichtigen, entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis abgegrenzt werden. Von diesem gehen die Sozialversicherungsträger in der Regel aus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Der Angehörige ist wie ein familienfremder Mitarbeiter ins Unternehmen und dessen Organisation eingegliedert.