Wie beantrage ich Behinderungsgrad?

Wie beantrage ich Behinderungsgrad?

Den Antrag gibt es kostenlos beim Versorgungsamt (Anruf genügt: Tel. 428 63-7354), bei den Kundenzentren und Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter, bei den Behindertenverbänden oder bei den Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen. Erläuterungen zu diesem Vordruck finden Sie unten.

Wo kann ich Behindertenprozente beantragen?

Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen will, muss einen Antrag beim Versorgungsamt seiner Gemeinde stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem man um die «Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft» bittet.

Wie kann eine Behinderung beantragt werden?

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden. Wie wird der GdB festgelegt? Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.

Wie kann ich einen Grad der Behinderung beantragen?

LESEN SIE AUCH:   Wie lange wartet man auf ein Auto?

GdB Antrag – Wie Sie einen Grad der Behinderung beantragen Durch einen GdB Antrag beim zuständigen Versorgungsamt respektive beim Amt für soziale Angelegenheiten kann ein „Grad der Behinderung“ (kurz GdB) ausgestellt werden.

Kann der Grad der Behinderung herabgesetzt werden?

Der Grad der Behinderung kann dann überprüft und neu festgestellt werden. Dazu sind ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Wichtig zu wissen: Der GdB kann auch herabgesetzt werden. Es ist möglich, die Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren, wenn der GdB unter 50 eingestuft wird.

Ist der Schwerbehindertenausweis beantragt?

Genau genommen wird nicht der Schwerbehindertenausweis beantragt. Es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Gegebenfalls werden auch zusätzliche Merkzeichen beantragt. Die amtlich festgestellten Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.