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Wie alt dürfen SDB sein?
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl.
Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen?
Gemäß Artikel 31 Absatz 9 der REACH -Verordnung muss ein Lieferant sein Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben könnten, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden.
Warum sind Sicherheitsdatenblätter wichtig?
Sicherheitsdatenblätter enthalten wichtige Informationen zu gefährlichen Chemikalien, einschließlich potenzieller Risiken im Zusammenhang mit ihrer Verwendung und Lagerung, und deren sichere Verwendung.
Wer hat Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt?
Übermittlung. Im Allgemeinen dienen die Sicherheitsdatenblätter zur Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette nach REACH. Der private Endverbraucher ist nicht Teil dieser Kette. Somit haben nur industrielle und gewerbliche Verwender einen Anspruch auf das Sicherheitsdatenblatt.
Wer bekommt Sicherheitsdatenblatt?
Wie müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahrt werden?
Der Grundsatz lautet: Das SDB muss im Betrieb aufbewahrt werden, solange mit dem betreffenden Produkt umgegangen wird. Es kann elektronisch oder auf Papier vorliegen.
Was sind EG Sicherheitsdatenblätter?
Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder Safety Data Sheets (SDS), auch material safety data sheets (MSDS) genannt, dienen der Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische.
Für welche Produkte benötigt man Sicherheitsdatenblätter?
Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.
Wie lange muss man Sicherheitsdatenblätter aufheben?
Gilt das Thema Aufbewahrungspflichten auch für Sicherheitdatenblätter? Ja, in mehren Verordnungen wird eine Aufbewahrungspflicht geregelt: Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 36 müssen Dokumente 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was ist das Verfallsdatum gebräuchlich?
Das Verfallsdatum, auch als Verfalldatum gebräuchlich, steht in enger Verbindung mit dem Begriff des Mindesthaltbarkeitsdatums, wird von Verbrauchern heutzutage sogar im Großteil der Fälle mit diesem verwechselt.
Wann muss das Sicherheitsdatenblatt übermittelt werden?
Die neue Fassung des Sicherheitsdatenblattes muss allen Abnehmern, denen der Lieferant die Chemikalie in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert hat, übermittelt werden. Sicherheitsdatenblätter sind von jedem Akteur in der Lieferkette zehn Jahre seit der letzten Verwendung aufzubewahren. Die Angaben sollen prägnant abgefasst sein.
Wie ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern geregelt?
Seit dem 1. Juni 2007 ist die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten in der REACH -Verordnung unter Titel IV – Information in der Lieferkette verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt.
Was ist das Datum des Verfalls von Lebensmitteln?
Das Datum des Verfalls von Lebensmitteln kann mit der Angabe des Verbrauchsdatums gleichgesetzt werden. Beide Haltbarkeitsdaten verweisen auf den Zeitpunkt, an dem die Verwendungsfrist für Lebensmittel abläuft, sprich der „Verfall“ eines Produktes einsetzt.