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Wie alt darf ein schiedsmann sein?
Die Schiedsamts-(stellen)-gesetze machen klare Aussagen über die Voraussetzungen, die eine in das Schiedsamt zu wählende Person zu erfüllen hat, z.B. Mindestalter 25 bzw. 30 Jahre, Höchstalter 70 Jahre, keine Vorstrafen sowie Wohnung im Schiedsamtsbezirk.
Wie erreiche ich eine einstweilige Verfügung?
Um eine einstweilige Verfügung zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Örtlich zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 937ZPO), also desjenigen Gerichtes, welches auch für die Hauptsache zuständig wäre.
Wann geht man zum Schiedsmann?
In Strafsachen ist die Schlichtung bei Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und auf ein solches Delikt bezogenem Vollrausch obligatorisch (§ 380 StPO), wenn kein öffentliches Interesse der …
Welche Verfügungen gelten für öffentliche Behörden?
Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützen und zum Gegenstand haben: a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten; b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfangs von Rechten und Pflichten;
Ist der Antrag gegen die einstweilige Verfügung erforderlich?
Verstößt der Antragsgegner gegen die einstweilige Verfügung, ist es erforderlich, den Verstoß bei der Polizei anzuzeigen sowie beim zuständigen Gericht. Das Gericht kann einen Antrag auf Zwangsmittel stellen. Diese beinhalten eine Strafe in Form von Zwangsgeld oder Zwangshaft.
Ist die Empfängerin anwaltlich vertreten?
Wird die Empfängerin oder der Empfänger anwaltschaftlich vertreten, erfolgt die Zustellung direkt an die Rechtsvertretung. Unter Umständen ist die Verfügung weiteren im Verfahren involvierten oder vom Entscheid betroffenen Personen (z.B. einer Lehrperson) zuzustellen.
Warum dient die einstweilige Verfügung als Übergangsmaßnahme?
Die einstweilige Verfügung dient grundsätzlich als Übergangsmaßnahme, die Schaffung vollendeter Tatsachen bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache).