Wer zahlt Krankengeld nach der Reha?

Wer zahlt Krankengeld nach der Reha?

Zahlungsträger ist jetzt die gesetzliche Rentenversicherung, weil die Reha über die DRV läuft. Die Rentenversicherung zahlt solange Übergangsgeld, bis die Reha abgeschlossen ist. Während der Reha gibt es deswegen auch kein Krankengeld für Sie.

Was wird von der Rentenversicherung bezahlt?

Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst die Zahlung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, an die Krankenversicherung der Rentner, die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und Beratung und Information für Versicherte und Betriebe.

Wann darf Reha-Antrag in Rentenantrag umgewandelt werden?

Wann wird ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag „umgewandelt“ Anders sieht es aus, wenn ein Erfolg medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe nicht zu erwarten ist. Dann wird der ursprüngliche Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt.

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Wie kann ich eine Rehabilitation in Anspruch nehmen?

Wer Rehabilitation und Vorsorge in Anspruch nehmen will, sollte zuerst mit seiner behandelnden Ärztin oder seinem behandelnden Arzt darüber sprechen. Dieser oder diese prüft dann, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist. Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der…

Was ist eine Rehabilitation vor der Rente?

Reha vor Rente. Die Rehabilitation soll laut Gesetz die „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ beseitigen beziehungsweise das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ verhindern oder hinausschieben. Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Ist eine Rehabilitation vorzeitig gezahlt?

Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nur wenn eine Rehabilitationsleistung dieses Ziel voraussichtlich nicht erreichen kann, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden.

Was soll die Rehabilitation beseitigen?

Die Rehabilitation soll laut Gesetz die „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ beseitigen beziehungsweise das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ verhindern oder hinausschieben. Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

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