Wer zahlt bei einer Reha das Gehalt?

Wer zahlt bei einer Reha das Gehalt?

Das Gehalt wird während der Reha entweder vom Arbeitgeber oder vom Leistungsträger in Form eines Krankengeldes oder Übergangsgeldes bezahlt.

Wie lange dauert eine berufliche Reha?

Berufliche Rehabilitationsleistungen dauern grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt.

Wie lange Lohnfortzahlung bei Reha?

Im Normalfall besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie bei Krankheit gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen.

Wie geht es mit der Reha aus dem Krankengeld?

Über die Reha aus dem Krankengeld Wenn man bei Ihrer Krankenversicherung die Ansicht vertritt, dass Sie nicht mehr arbeitsfähig sind und eigentlich in die Erwerbsminderungsrente gehören, darf man Sie in die Reha schicken. Genauer gesagt, wird die Krankenkasse Sie auffordern, selbst einen Antrag zu stellen.

LESEN SIE AUCH:   Wie alt sind die Jugendlichen?

Was ist eine berufliche Rehabilitation?

Berufliche Rehabilitation – Teilhabe am Arbeitsleben Was ist das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.

Wie kann ich Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Agenturen für Arbeit nur auf Antrag gewährt. Sofern Sie die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.

Was darf die Krankenkasse zur Reha zwingen?

Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.