Wer wird im schweizerischen Strafregister eingetragen?

Wer wird im schweizerischen Strafregister eingetragen?

Im Schweizerischen Strafregister werden Personen eingetragen, gegen die in der Schweiz ein Strafverfahren hängig ist oder die rechtskräftig verurteilt wurden. Man wird also nicht erst nach einer Verurteilung im Strafregister eingetragen, sondern ein solcher Eintrag besteht, sobald ein Strafverfahren hängig ist.

Wann wird ein Strafbefehl im Strafregister eingetragen?

Wann wird ein Strafbefehl im Strafregister eingetragen? Ein rechtskräftiger Strafbefehl gilt als Urteil. Es gelten deshalb die gleichen Voraussetzungen für einen Eintrag im Strafregister wie bei Urteilen durch ein Gericht. Beim Twitter-Beispiel wurde eine Busse von 100 Franken und damit mutmasslich eine Übertretung erwähnt.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister?

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister? Das hängt von der Strafdauer ab. 20 Jahre bleibt der Eintrag bei einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren, 15 Jahre bei einer solchen zwischen einem und fünf Jahren.

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Wie lange hat der Antragssteller einen Strafantrag zurückgenommen?

Dabei hat der Antragssteller jedoch gem. §77b Absatz 1 und 2 StGB die dreimonatige Frist zu wahren, die ab Kenntnisnahme von Tat und Täter zu laufen beginnt. Aus § 77d Absatz 1 StGB ergibt sich, dass dieser Strafantrag zurückgenommen werden kann, ein zurückgenommener Antrag kann dann aber nicht erneuert werden.

Was kostet ein Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz?

Beim Bundesamt für Justiz entweder per Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter. Dabei muss ein gültiger Ausweis vorgewiesen werden. Ein Strafregisterauszug kostet 20 Franken.

Wer kann ins Strafregister Einsicht nehmen?

Das Urteil muss zudem dieselben Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wie sie für vergleichbare Straftaten in der Schweiz gelten. 4 Wer kann ins Strafregister Einsicht nehmen? Bestimmte Behörden des Bundes sowie der Kantone – etwa Justiz- und Ausländerbehörden oder Strassenverkehrsämter.