Wer wählt den Vormund aus?
Haben die Eltern keinen Vormund benannt, wählt das Familiengericht den Vormund nach Anhörung des Jugendamtes aus. Auch Verwandte oder Verschwägerte des Mündels sind anzuhören, sofern das nicht mit unverhältnismäßig hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.
Wann hat man einen Vormund?
Was bedeutet Vormundschaft? Laut § 1773 BGB erhält ein Minderjähriger einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.
Wie bekomme ich die Vormundschaft?
Die Vormundschaft wird generell vom zuständigen Familiengericht angeordnet. Sie erfolgt also von Amts wegen, meist dann, wenn anzunehmen ist, dass die Eltern ihrer Pflicht zur elterlichen Sorge nicht nachkommen (können). Aus diesem Grund gibt es keinen Antrag auf Vormundschaft.
Warum braucht man einen Vormund?
In der Vergangenheit kam es viel häufiger vor, dass Eltern starben und Kinder deswegen einen Vormund brauchten. Die heute noch gültige Vorschrift sieht deshalb vor, dass bei der Auswahl des Vormunds nur der „mutmaßliche“ Wille der (verstorbenen) Eltern und z.B die Meinung der Verwandtschaft des Kindes berücksichtigt werden (§ 1779 BGB).
Was ist eine gesetzliche Vormundschaft?
Eine sogenannte gesetzliche Amtsvormundschaft durch das zuständige Jugendamt tritt mit Geburt eines Kindes dann ein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind eines Vormunds bedarf, weil die Mutter zum Beispiel nicht volljährig ist.
Wie kann eine Vormundschaft bestellt werden?
Jede Person kann jedoch nur ausgewählt und bestellt werden, wenn das Familiengericht sie auch für geeignet hält, die Vormundschaft zu übernehmen. Eltern, die das Sorgerecht innehaben, haben übrigens das Recht, für den Fall ihres Todes einen Vormund zu benennen oder bestimmte Personen als Vormund auszuschließen.
Was ist Voraussetzung für die Bestellung eines Vormunds?
Voraussetzung für die Bestellung eines Vormunds ist, dass die Eltern die Sorge (das Sorgerecht) nicht innehaben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Eltern nicht auffindbar oder nicht erreichbar sind.