Wer wahlt den Abschlussprufer bei einer AG?

Wer wählt den Abschlussprüfer bei einer AG?

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt bei der AG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag des Aufsichtsrats oder der Aktionäre 4.

Wer schlägt den Abschlussprüfer vor?

Es ist gesetzlich nicht geregelt, wer die Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers macht, d. h. sie können z. B. durch die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat, einen ggf. existierenden Beirat oder einen Prüfungsaus- schuss erfolgen.

Wer bestellt Abschlussprüfer bei GmbH?

(1) 1Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens.

Wann muss man einen Wirtschaftsprüfer bestellen?

Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Für Konzernabschlüsse und die Jahresabschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht.

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Wer bezahlt den Abschlussprüfer?

ZEIT CAMPUS: Herr Wüstemann, Wirtschaftsprüfer werden von den Unternehmen bezahlt, denen sie auf die Finger schauen sollen.

Wer prüft Jahresabschluss in AG?

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es dann, zu prüfen, ob der Jahresabschluss der Satzung entspricht und ob er gesetzeskonform ist. Fällt die Prüfung durch den Aufsichtsrat positiv aus, ist der Jahresabschluss festgestellt. Wenn der Abschluss nicht gebilligt wird, entscheidet die Hauptversammlung über die Feststellung.

Welche Aufgaben hat der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss Aufgaben Der Prüfungsausschuss überwacht die Maßnahmen zur Sicherung der Compliance. Der Prüfungsausschuss sollte sich die wesentlichen Maßnahmen zur Sicherung der Compliance regelmäßig darlegen lassen, um sich ein Bild von der Wirksamkeit des Systems zu verschaffen.

Was überwacht der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss überwacht sowohl die Recht- als auch die Zweckmäßigkeit der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses. Die Kompetenz zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses kann nicht vom Aufsichtsrat auf den Prüfungsausschuss übertragen werden.

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Wie kann der Prüfungsausschuss auf die Prüfung stützen?

Bei der Überwachung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Rechnungs- legungsprozesses sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und gegebenenfalls des Abhängigkeitsberichts kann sich der Prüfungsausschuss in hohem Maße auf die Prüfung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer stützen.

Kann der Prüfungsausschuss eigene Untersuchungen in Auftrag geben?

Nur wenn er an der Zuverlässigkeit der ihm vorgetr agenen Ein- schätzungen zweifelt, ist er verpflichtet, eigene Untersuchungen in Auftrag zu geben. Sollte der Prüfungsausschuss feststellen, dass das System verbesserungsbedürftig ist, sollte er auf die Fortentwicklung des Systems hinwirken und sie überwachen.