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Wer verordnet verschreibungspflichtige Arzneimittel?
Ärzte verordnen verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nur dann, wenn der Vertragsarzt das Medikament auf einem Kassenrezept verordnet und es aus dem Leistungskatalog nicht ausgeschlossen ist.
Wie dürfen Ärzte und Zahnärzte Betäubungsmittel verschreiben?
Lebensjahr darf der Arzt auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Nasenspray, Läusemittel oder Mittel zum Inhalieren auf Krankenkassenkosten verordnen. Betäubungsmittel dürfen Ärzte und Zahnärzte nur auf vorgesehenen amtlichen Formblättern verschreiben. Die gibt die Bundesopiumstelle personenbezogen für einen Arzt aus.
Welche Medikamente dürfen Ärzte verordnen?
Nicht alle Ärzte dürfen alle rezeptpflichtigen Mittel verordnen. Auf dem Rezeptblock von Zahnärzten beispielsweise dürfen nur Mittel stehen, die der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferprobleme dienen. Dazu gehören: Therapeutika für den Rachen, sofern damit Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten behandelt werden sollen.
Was sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente?
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnet der Arzt meist auf einem grünen Rezept. Dazu gehören häufig pflanzliche, anthroposophische und homöopathische Arzneimittel, aber auch gängige Schmerz- und Erkältungsmittel. Sie werden als OTC -Mittel (over the counter, über den Tresen) bezeichnet.
Wie kann der Arzt Arzneimittel verordnen?
Grundsätzlich ist der Arzt auch zu seiner eigenen Sicherheit angehalten, Arzneimittel für diejenigen Indikationen in den empfohlenen Einzel- und Tagesdosen zu verordnen, wie sie beispielsweise in den zulassungsrelevanten Fachinformationen beziehungsweise in der Roten oder Gelben Liste angeführt sind.