Wer verbietet Versammlungen?

Wer verbietet Versammlungen?

Befriedeter Bezirk. Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) grenzt jeweils für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen “Befriedeten Bezirk“ ab, in dem Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind.

Wie lange dauert eine Versammlung?

Antwort: Die meisten Hauptversammlungen sind im Schnitt tatsächlich in drei bis vier Stunden erledigt. Das gilt aber leider nicht für die Aktionärsversammlungen vieler DAX-Gesellschaften. Dabei hat der Versammlungsleiter rein rechtlich inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, die Versammlung straff und zügig zu leiten.

Wie viele Leute sind eine Versammlung?

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Was ist die Mitgliederversammlung des Vereins?

Die Mitgliederversammlung ist die zentrale Veranstaltung des Vereins. Eine gute Vorbereitung zahlt sich immer aus. Auch bei der Durchführung der Versammlung und der Versammlungsleitung gibt es manche Dinge zu beachten. Es sollten im Vorstand alle Tagesordnungspunkte besprochen werden, die in die Einladung aufgenommen werden sollen.

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Wie kann eine Betriebsversammlung einberufen werden?

Einberufen werden können die Versammlungen grundsätzlich nur vom Betriebsrat. Eine Ausnahme davon bildet § 17 BetrVG zur Bestellung eines Wahlvorstands. Der Betriebsrat ist des Weiteren verpflichtet, nach § 43 Abs. 3 BetrVG eine Betriebsversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer dies fordert,

Wie kann der Betriebsrat eine weitere Betriebsversammlung durchführen?

Pro Kalenderhalbjahr kann der Betriebsrat eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorliegen, einmal eine weitere Abteilungsversammlung durchführen, wenn ihm dies zweckmäßig erscheint.

Wann finden Versammlungen statt?

Grundsätzlich finden die Versammlungen während der Arbeitszeit statt. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten ( § 44 Abs. 1 BetrVG ).