Wer uberwacht die Nahrungserganzungsmittel?

Wer überwacht die Nahrungsergänzungsmittel?

Damit ist die effiziente Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln gewährleistet, denn Nahrungsergänzungsmittel unterliegen wie alle anderen Lebensmittel der staatlichen Kontrolle durch die amtliche Lebensmittelüberwachung.

Welche Stoffe dürfen in Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel können zum Beispiel folgende Stoffe enthalten:

  • Vitamine wie Vitamin C, Vitamin E oder Folsäure.
  • Vitamin-Vorstufen ( Provitamine ) wie Betacarotin.
  • Vitamin-ähnliche Substanzen wie Coenzym Q10.
  • Mineralstoffe und Spurenelemente wie Calcium, Magnesium, Eisen, Zink.

Was gelten für Nahrungsergänzungsmittel?

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten dieselben strengen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit wie für alle Lebensmittel. So dürfen gemäß Basis-Verordnung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) nur sichere Lebensmittel vertrieben werden.

Welche Vorschriften gelten für Lebensmittel?

Für Nahrungsergänzungsmittel finden zum einen die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung, LMIV) Anwendung. Die Vorschriften der LMIV gelten für alle Lebensmittel und daher auch für Nahrungsergänzungsmittel.

Ist die Definition als sicherer Herkunftsstaat wichtig?

Die Definition als sicherer Herkunftsstaat soll Behörden und Gerichte entlasten. Doch die gesetzlichen Hürden, die Liste um die Maghreb-Staaten oder Georgien zu ergänzen, sind hoch. Das Grundgesetz gibt es vor: Nach Artikel 16a Absatz 3 kann der Gesetzgeber bestimmte Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären.

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Sind gesundheitsbezogene Angaben zugelassen?

Gesundheitsbezogene Angaben wie z.B. „unterstützt das normale Immunsystem“ sind nur erlaubt, wenn sie nach wissenschaftlicher Prüfung in die Gemeinschaftsliste mit den zugelassenen Angaben aufgenommen worden sind. Welche gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen sind, kann im Online-Register der Europäischen Kommission eingesehen werden.