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Wer übernimmt die Wartung?
Für die Wartung muss meistens der Mieter zahlen, für Reparaturen und Instandsetzung der Vermieter. Zumindest wenn die Reparaturen sich im Jahr auf mehr als 400 Euro summieren und wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
Wer zahlt die Instandhaltungskosten?
Gemäß §§ 535, 538 BGB sind die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung vom Vermieter zu tragen. Seine vertragliche Dauerverpflichtung kann nach der Rechtsprechung des BGH während des Bestehens des Mietverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, da sie während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu entsteht.
Was gehört alles zu Instandhaltungskosten?
Zu den Instandhaltungskosten gehören die Ausgaben für alle Reparaturen, Wartungen, Inspektionen und Verbesserungen der Immobilie.
Welche Beschädigungen muss der Mieter bezahlen?
Kleinere Beschädigungen wie nicht allzu tiefe Kratzer oder optische Beeinträchtigungen wird der Mieter selber bezahlen müssen, wenn er diese verursacht hat. Eine generelle Regelung kann im Mietvertrag enthalten sein, in der verschiedene Einzelheiten für die Schadensregulierung festgelegt sind.
Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?
Es gibt aber eine Ausnahme: Kleine Reparaturen muss der Mieter bezahlen. Das ist in Art. 259 OR festgehalten und heisst im Fachjargon «Kleiner Unterhalt». «Kleiner Unterhalt» muss der Mieter selbst bezahlen Zum kleinen Unterhalt gehören nur Arbeiten und kleine Reparaturen, die Personen ohne spezielles Fachwissen durchführen können.
Welche Schäden muss der Mieter Aufkommen?
Grundsätzlich muss der Mieter für solche Schäden aufkommen, die durch ihn selbst entstanden sind, beispielsweise Beschädigungen von Wohnungseinrichtungen aus eigener Schuld.
Welche Kleinteile müssen von Mietern ersetzt werden?
Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug oder Zahngläser, Duschschläuche etc. müssen von Mieterinnen und Mietern ersetzt werden. Dies aber nur, wenn der Gegenstand im Fachhandel erhältlich ist.