Wer ubernimmt die Kosten einer Reha?

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Wird eine Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt, zahlt meist die Krankenkasse. Eine Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit finanziert meist der Rentenversicherungsträger.

Wer zahlt die Reha Krankenkasse oder Rentenversicherung?

Solange Sie im Berufsleben stehen, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für Ihre Reha – an diese stellen Sie auch den Reha-Antrag. Wenn Sie in Rente sind, dann ist Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig und entsprechend auch Adressat für die Antragsstellung.

Wie soll eine Rehabilitation durchgeführt werden?

Grundsätzlich soll eine Rehabilitation Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sollen abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden. Eine Verschlimmerung gilt es zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

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Welche Leistungen werden zur Rehabilitation erbracht?

Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine medizinische Reha?

Was bedeutet eine Rehabilitation in der Rentenversicherung?

Gesund und erfolgreich. Im Interesse aller Versicherten gilt in der Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“. Für Sie als Rehabilitand heißt das, dass Sie aktiv an der Rehabilitation und an der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit beteiligt werden. Mit einer medizinischen Reha machen wir Sie wieder fit fürs Arbeitsleben.

Was ist die Finanzierung von stationären und Reha-Leistungen?

Die Finanzierung von stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen richtet sich zudem nach dem Prinzip „Reha vor Pflege“: Die Maßnahmen müssen das Ziel haben, die Selbstständigkeit des Patienten zu erhalten und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder sie zumindest hinauszuschieben beziehungsweise ihre Verschlimmerung zu verhüten.