Wer soll durch das UWG geschutzt werden?

Wer soll durch das UWG geschützt werden?

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Wer ist zuständig für UWG?

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 14 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung. (1) Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig.

Welche Absichten verfolgt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG?

Das UWG dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb, § 1 UWG.

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Welche Maßnahmen umfasst der Verbraucherschutz?

Der Verbraucherschutz umfasst die Maßnahmen des Staates zum Schutz des Verbrauchers vor einer Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit, vor Täuschung und Übervorteilung.

Warum gibt es kein Verbraucherschutzgesetz in Deutschland?

In Deutschland gibt es nicht „das“ Verbraucherschutzgesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Thematik eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Rechtsgeschäften sowie Lebensbereichen betrifft und es so thematisch auch zu Überschneidungen kommt. Stattdessen wird der Verbraucherschutz durch mehrere Gesetze verwirklicht.

Wie geht es um die Gesetze zum Verbraucherschutz?

Das Ringen um die Gesetze zum Verbraucherschutz findet immer häufiger auch auf europäischer Ebene statt. Hierbei geht es um die Angleichung der Standards im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist dabei der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher.

Wie ist das Verbraucherrecht in Deutschland beschrieben?

Das Verbraucherrecht ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen beschrieben. In Deutschland gibt es nicht „das“ Verbraucherschutzgesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Thematik eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Rechtsgeschäften sowie Lebensbereichen betrifft und es so thematisch auch zu Überschneidungen kommt.

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