Wer reichte die Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz ein?
Im Oktober 2020 reichten Bundesregierung und Bundestag ihre Stellungnahmen ein. Am 11. Februar 2021 reagierten die Beschwerdeführer:innen auf die Stellungnahmen der Bundesregierung und des Bundestags mit einer Erwiderung.
Wer hat die Klimaklage eingereicht?
Die Klimaklage wird gegen die Bundesregierung als Verwaltungsorgan der Exekutive beim Verwaltungsgericht oder Verfassungsgericht eingereicht. In einer Klimaklage wird die Bundesregierung darauf verklagt, sich an die festgelegten Klimaziele zu halten und damit ihrer Schutzpflicht den Bürgern gegenüber gerecht zu werden.
Was ist die Rechtsstaatlichkeit im Verfassungsrecht?
Die Rechtsstaatlichkeit als wichtiges Prinzip im Verfassungsrecht besagt Folgendes: Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden. Gesetze dürfen nicht willkürlich verabschiedet werden. Die Politik ist ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie die Formen der Staatsgewalt. Das sind die vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung.
Warum beginnt das Verfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
Das Verfassungsrecht umfasst per Definition alle Normen zur Staatsorganisation und -struktur. “Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten.
Wie prüft das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht?
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt wurde. Wer sich wegen einer Grundrechtsverletzung durch einen staatlichen Akt wehren möchte, kann sich von einem Anwalt für Verfassungsrecht beraten lassen. Auch die Staatsstrukturprinzipien sind wichtige verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland.
Ist die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden?
Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden. Gesetze dürfen nicht willkürlich verabschiedet werden. Die Politik ist ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie die Formen der Staatsgewalt. Das sind die vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung.