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Wer reicht am besten die Scheidung ein?
4. Wer kann die Scheidung einreichen? Die Scheidung beantragen kann grundsätzlich jeder der beiden Ehepartner. Derjenige, der letztendlich den Antrag stellt, muss – wie bereits erwähnt – zunächst die Gerichtsgebühren vorschießen.
Wo muss die Scheidung eingereicht werden?
Der Rechtsanwalt des antragstellenden Ehepartners reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Der Antrag ist mit einer Erklärung der Partei über die Scheidungsfolgesachen zu verbinden (§ 133 FamFG).
Wer muß die Scheidung bezahlen?
Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50\% der gesamten Gerichtskosten und 100\% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Ist die Scheidung öffentlich?
Der Termin ist nicht öffentlich, Zuschauer sind somit nicht zugelassen. Der Richter spricht im Termin die Scheidung aus. Die Scheidung kann sofort rechtskräftig werden, wenn beide Parteien auf das Rechtsmittel der Berufung verzichten.
Ist der Scheidungstermin persönlich zugelassen?
Die Ehegatten, die zu dem Scheidungstermin persönlich zu erscheinen haben, müssen ansonsten im Termin nur ihren Willen zur Scheidung kundtun und – wenn beide die Scheidung wollen – behaupten, dass sie eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten haben. Der Termin ist nicht öffentlich, Zuschauer sind somit nicht zugelassen.
Wie kann die Scheidung rechtskräftig werden?
Die Scheidung kann sofort rechtskräftig werden, wenn beide Parteien auf das Rechtsmittel der Berufung verzichten. Dieser Rechtsmittelverzicht muss allerdings von einem Anwalt erklärt werden, so dass ihn der Ehepartner, der sich nicht anwaltlich vertreten läßt, nicht abgeben kann.
Welche Regelungen tragen zu einer einvernehmlichen Scheidung bei?
Denn gemeinsam erarbeitete Regelungen zwischen den Ehegatten tragen zu einer einvernehmlichen Scheidung erheblich bei. Im Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung auf die Zeit der Trennung, während der die Eheleute also noch verheiratet sind.