Wer pruft Krankenhausrechnungen?

Wer prüft Krankenhausrechnungen?

Die Krankenkassen sind verpflichtet, Krankenhausrechnungen auf Auffälligkeiten und auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Mit der Reform des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2019 hat die Bundesregierung das Prüfverfahren neu geregelt.

Was macht der MDK im Krankenhaus?

Der MDK prüft die Abrechnungen der Krankenhäuser im Auftrag der Krankenkassen. Wenn Kliniken falsch kodieren und dadurch die Behandlung von Patienten nicht korrekt abrechnen, kürzt der Dienst die Vergütung.

Welche Arten von Abrechnungsprüfungen gibt es?

Abrechnungsprüfung

  • die Einführung eines quartalsbezogenen Prüfquotensystems,
  • die Stärkung des Schlichtungsausschusses Bund,
  • vorgelagerte Strukturprüfungen,
  • die Erweiterung des Kataloges ambulanter Leistungen,
  • die verbindliche Rechnungslegung,

Wann wird die Krankenhausrechnung versandt?

Die Krankenhausrechnung wird ab dem Monat nach der Entlassung aus dem Krankenhaus versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch vor der Entlassung können Sie als Patient auch eine elektronische Rechnung erhalten (E-Mail).

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Was ist die Kostenabrechnung in der privaten Krankenversicherung?

Private Krankenversicherung und Kostenabrechnung: Vorteile des Kostenerstattungsprinzips in der PKV. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) ist in der privaten Kranken­versicherung das Kosten­erstattungs­prinzip vorherrschend. Der Privatpatient bezahlt seine Rechnung somit zunächst direkt an den Arzt,

Wie lange dauert die Prüfung der Krankenhausabrechnung?

6 Monate bis zum Abschluss der Prüfung der Krankenhausabrechnung. Das BSG konkretisierte den Begriff „zeitnah“ nun dahin, dass „das Prüfverfahren nicht nur nach 6 Wochen eingeleitet, sondern in der Regel 6 Monate nach Zugang der vollständigen Krankenhausrechnung bei der Krankenkasse auch abgeschlossen sein muss“.

Wann darf die Forderung von Krankenhäusern aufgerechnet werden?

Gegen Forderungen von Krankenhäusern für ab 01.01.2020 aufgenommene Patienten darf seitens der Krankenkassen nur noch aufgerechnet werden, wenn die Forderung der Krankenkasse vom Krankenhaus nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.