Wer noch nicht 15 Jahre alt ist gilt im Jugendarbeitsschutzgesetz als?

Wer noch nicht 15 Jahre alt ist gilt im Jugendarbeitsschutzgesetz als?

Trotz des Namens regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Hier gelten andere Altersgrenzen, als z.B. im Jugendgerichtsprozess: „Kind“ ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. „Jugendlicher“ ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 2 JArbSchG).

Wie lange dürfen Minderjährige arbeiten Minijob?

Schüler im Minijob: Regelungen zur Arbeitszeit – Arbeitstage Generell dürfen Sie jugendliche Minijobber nur an 5 Tagen je Woche beschäftigen. Die anderen beiden Tage sollen als Ruhetage dienen (§ 15 JArbSchG). Dabei sollen die Jugendlichen in der Regel Montag bis Freitag arbeiten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau?

Neben den formalen Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau gibt es eine Reihe weiterer Fähigkeiten, die jeder Auszubildende mitbringen sollte. Diejenigen, die später einmal im Einzelhandel als Kauffrau arbeiten wollen, müssen zum Beispiel sehr stressresistent sein.

Was sollten sie als Einzelhandelskauffrau mitbringen?

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Dafür gibt es einige Soft Skills, die Sie als Einzelhandelskauffrau unbedingt mitbringen sollten. Zunächst kann festgehalten werden, dass für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau rechtlich betrachtet keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung nötig ist.

Was sind die Voraussetzungen für einen 15-jährigen Job?

Voraussetzung sind allerdings sehr gute Noten und eine gewisse Reife, da man so zur lehrenden Person wird und sich auch Respekt verschaffen muss. 15-jährige Jugendliche dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen. Das heißt, sie können jeden Job annehmen, der auf 400 €-Basis vergütet wird.

Welche Wünsche und Bedürfnisse hat der Einzelhandelskauffrau?

Jeder Kunde hat zudem andere Wünsche und Bedürfnisse, beispielsweise eine Beratung oder eine Reklamation, und möchte gleichzeitig freundlich und kompetent bedient werden. Hiermit ist auch schon die eigentliche Hauptaufgabe und Voraussetzung für den Beruf als Einzelhandelskauffrau angesprochen: der freundliche Kontakt zu Menschen.