Wer muss im Garantiefall die Versandkosten tragen?
Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Wer trägt die Kosten des Versands?
Bei der Frankatur und Handelsklausel „frei Haus“ oder „frachtfrei“ übernimmt der Verkäufer sämtliche Versandkosten, bei „unfrei“ trägt der Verkäufer nur die Versandkosten bis zum Haupt-Transportmittel (Kosten des Vorlaufs), bei „ab Werk“ trägt der Käufer alle Versandkosten.
Wie kann der Besteller die gelieferte Sache zurückerstatten?
Das bedeutet: Gefällt dem Besteller die gelieferte Sache nicht, kann er sich innerhalb der 14-tägigen Frist vom Vertrag lösen, die gelieferte Ware zurücksenden und erhält den Kaufpreis zurückerstattet. Fraglich ist hierbei jedoch oft, wer für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss.
Kann der Verbraucher die Warenrücksendung selber zurückerstattet werden?
Obwohl der Verbraucher die Kosten für eine Warenrücksendung selber zu tragen hat, werden ihm im Falle des Widerrufs die Hinsendekosten gemäß § 357 Abs. 2 BGB vom Unternehmer zurückerstattet.
Wann muss der Verbraucher die erhaltene Ware zurückerstatten?
Nach Ausübung des Widerrufsrechts müssen Verbraucher die erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen wieder an den Händler schicken. Der Händler muss innerhalb von 14 Tagen erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Aber: Der Händler darf mit der Zahlung warten, bis der Kunde die Ware zurückgeschickt hat.
Kann der Käufer die Lieferung der falsch bestellten Ware verlangen?
Der Käufer kann in diesem Fall vom Verkäufer die Lieferung der tatsächlich bestellten Sache verlangen. Der Verkäufer muss die Lieferkosten der richtigen Ware und die Rücksendekosten der falsch gelieferten Ware tragen. Versendet ein Händler absichtlich eine andere Ware, besitzt er keinen Herausgabeanspruch gegenüber dem Käufer.