Wer muss eine Abmahnung unterschreiben?
Der Arbeitgeber muss für eine zulässige verhaltensbedingte Kündigung aber nachweisen, dass er seinen Mitarbeiter zuvor mindestens einmal ordentlich abgemahnt hat. Die Unterschrift auf der Abmahnung dient also dazu, die Übergabe der Abmahnung an den Mitarbeiter zu dokumentieren.
Wie muss eine Abmahnung erfolgen?
Eine Abmahnung ist formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen. Zudem muss der Arbeitgeber die Vorwürfe konkret benennen und Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen. Der Arbeitgeber muss nicht sofort abmahnen.
Wann soll eine Verwarnung berufen werden?
Verwarnung: Wann und wie soll verwarnt werden? Die Verwarnung ist eine jederzeit zulässige allgemeine Disziplinarmassnahme, um das Fehlverhalten von Mitarbeitenden zu rügen. Insbesondere im Falle einer Kündigung stellt sich oftmals die Frage, wie lange sich der Arbeitgeber auf eine Verwarnung berufen kann.
Wie kann eine Verwarnung verlangt werden?
Eine Verwarnung ist auch bei einer Verweigerung der Arbeit verlangt. Hier kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aber sofort verwarnt werden. Dabei muss die fristlose Kündigung bei fortgesetzter Verweigerung angedroht werden, bevor diese ausgesprochen wird.
Warum macht eine Verwarnung Sinn?
Eine Verwarnung macht Sinn, wenn sie auf eine Verhaltensänderung abzielt, welche von der Mitarbeiterin oder vom Mitarbeiter auch tatsächlich beeinflusst werden kann. Sinn macht eine Verwarnung also beispielsweise bei. ungenügendem persönlichen Einsatz, unzureichender Sorgfalt, Unzuverlässigkeit etc.
Welche Formvorschriften gibt es bei einer Verwarnung?
Formvorschriften gibt es bei einer Verwarnung grundsätzlich keine (Ausnahmen könnte es in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben). Wir empfehlen aber, dass die Verwarnung nicht nur mündlich ausgesprochen wird, sondern auch schriftlich dem Mitarbeiter übergeben und der Empfang durch den Mitarbeiter bestätigt wird.