Wer muss den Jahresabschluss veroffentlichen?

Wer muss den Jahresabschluss veröffentlichen?

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ist laut § 325 HGB dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dabei muss das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

Wann muss ich im Bundesanzeiger veröffentlichen?

„Der Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten ab Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Das muss nicht immer der 31.12. Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, muss der Jahresabschluss von 2018 bis zum 31.12.2019 eingereicht werden. Es gebe aber auch Ausnahmen von dieser Frist.

Bis wann muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Somit gilt der in § 325 HGB festgeschriebene Abgabetermin für Gesellschaften auch für Jahresabschlüsse des Jahres 2020. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist also bis zum 31.12.2021 beim elektronischen Bundesanzeiger von den Steuerberatern bzw. Gesellschaften offenzulegen oder zu hinterlegen.

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Was ist für den Jahresabschluss erforderlich?

Für den Jahresabschluss ist eine Änderung der Gliederung oder eine geänderte Postenbezeichnung erforderlich, wenn ansonsten der Jahresabschluss nicht klar und übersichtlich wäre. Für den Jahresabschluss ergibt sich die Gliederung der Bilanz aus § 266 HGB.

Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?

Unabhängig von der Größe einer GmbH muss der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1a HGB zusätzlich folgende Angaben enthalten: die Firma, den Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die GmbH im Handelsregister eingetragen ist; Hinweise dazu, falls sich die GmbH in Liquidation oder Abwicklung befindet.

Wann muss der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aufgestellt werden?

Der Jahresabschluss einer gro en oder mittleren Kapitalgesellschaft muss laut 264 Abs. 1 HGB innerhalb der ersten drei Monate des neuen Gesch ftsjahres aufgestellt werden. Eine kleine Kapitalgesellschaft hat f r die Aufstellung des Jahresabschlusses die ersten sechs Monate des Jahres Zeit.

Was ist der Jahresabschluss für Einzelunternehmen und Personengesellschaften?

Jahresabschluss: Gliederung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Einzel- und Personengesellschaften gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Bilanz- und GuV-Gliederung. Damit bleibt die formale Gestaltung des Jahresabschlusses bzw. die konkrete Gliederung von Bilanz und GuV den Kaufleuten selbst überlassen.

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