Wer muss bei geschaftsfuhrerwechsel unterschreiben?

Wer muss bei geschäftsführerwechsel unterschreiben?

Wer muss bei Geschäftsführerwechsel unterschreiben? Bis spätestens Ende Juni 2013 müssen auch kleine GmbHs ihren Jahresabschluss erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Der festgestellte Jahresabschluss ist sodann vom Geschäftsführer zu unterzeichnen – bei mehreren Geschäftsführern von jedem von ihnen (§ 245 HGB).

Wer muss Handelsregisteranmeldung unterzeichnen?

Handelsregisteranmeldung beim Notar Der neue Geschäftsführer unterschreibt dafür eine Handelsregisteranmeldung, in der er den Geschäftsführerwechsel mitteilt. Als neuer Geschäftsführer muss er zudem verschiedene eidesstattliche Versicherungen abgeben.

Bis wann muss Jahresabschluss festgestellt werden?

Feststellung des Jahresabschlusses Durch die Beschlussfassung wird der Jahresabschluss festgestellt. Hier sind die Fristen noch unterschiedlicher geregelt als bei der Aufstellung: Bei großen und mittelgroßen GmbHs muss die Feststellung spätestens acht Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 42a Abs.

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Wer prüft den Jahresabschluss?

Grundsätzlich sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (§ 316 HGB). Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer, in einigen Fällen auch vereidigte Buchprüfer sein.

Was muss der Geschäftsführer mit dem Jahresabschluss unterbreiten?

Mit dem Jahresabschluss muss der Geschäftsführer den Gesellschaftern einen Vorschlag zur Gewinnverwendung und zur Ausübung von Bilanzierungswahlrechten unterbreiten. Für die Vorlage besteht eine sog. Vorlagepflicht, d. h. die Geschäftsführung muss von sich aus ohne Verzögerung tätig werden.

Wo muss der Jahresabschluss unterzeichnet werden?

Wo und von wem muss eigentlich der Jahresabschluss unterzeichnet werden? Bei Einzelunternehmen und „normalen Personengesellschaften“ (OHG + normale KG) besteht der Jahresabschluss nur aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Somit ist er vom Kaufmann unter dem letzten Bestandteil zu unterschreiben, das ist die GuV (§ 245 HGB).

Wie muss der Aufsichtsrat den Jahresabschluss vorlegen?

Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss zunächst dem Abschlussprüfer vorlegen. Dieser legt den Jahresabschluss und seinen Prüfungsbericht den Geschäftsführern vor, die sie dann den Gesellschaftern vorlegen. In der mittelgroßen und großen GmbH mit Beirat bzw.

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Wie muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss der kleinen GmbH vorlegen?

In der kleinen GmbH ohne Beirat bzw. Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss den Gesellschaftern unmittelbar vorlegen In der kleinen GmbH mit Beirat bzw. Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss zunächst dem Aufsichtsgremium vorlegen, wenn dieses dafür zuständig ist (siehe Stichwort Beirat).