Wer muss an die Kunstlersozialkasse zahlen?

Wer muss an die Künstlersozialkasse zahlen?

Vereinfacht gesagt, muss jeder Unternehmer Künstlersozialabgabe zahlen, der regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten (z. B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.) beauftragt.

Sind influencer Künstler?

Influencer*innen zählen laut Künstler*innen-Katalog der KSK zu den publizistisch tätigen Berufsgruppen, da sie Werbefotos, Werbevideos, Werbetexte oder ähnliche Inhalte schaffen und veröffentlichen.

Sind influencer KSK pflichtig?

Einfach gesagt, muss jeder Unternehmer Künstlersozialabgaben zahlen, der regelmäßig selbständige Künstler (Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren, Influencer etc.) beauftragt. Influencer-Agenturen, sollte auf jeden Fall damit rechnen, dass die KSK-Abgabe von 4,2 \% gezahlt werden muss.

Sind influencer Rentenversicherungspflichtig?

Influencer gehören zu den Selbstständigen. Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen Influencer sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.

Wie verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Geschäftsbesorgung?

Der Auftragnehmer – hier als „Beauftragter“ bezeichnet – verpflichtet sich bei Auftragsannahme, das Geschäft, das ihm der Auftraggeber übertragen hat, unentgeltlich zu besorgen. Die Geschäftsbesorgung darf er in der Regel nicht an eine dritte Partei übertragen.

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Was bildet die Basis eines Auftragsverhältnisses?

Die Basis eines Auftragsverhältnisses bildet der vom AG erteilte Auftrag. Der Vertragspartner muss im Interesse des Auftraggebers tätig werden und ist verpflichtet, sich bei der Ausführung an die Weisungen des Auftraggebers zu halten, sofern diese sich auf das aufgetragene Projekt beziehen.

Wer ist der Vertragspartner des Auftraggebers?

Der Vertragspartner muss im Interesse des Auftraggebers tätig werden und ist verpflichtet, sich bei der Ausführung an die Weisungen des Auftraggebers zu halten, sofern diese sich auf das aufgetragene Projekt beziehen. Auftraggeber und Käufer lassen sich klar voneinander abgrenzen.

Was sind die gesetzlichen Regelungen zum Auftragsrecht?

Die gesetzlichen Regelungen zum Auftragsrecht finden sich in den §§ 662 bis 674 BGB. Der Auftragnehmer – hier als „Beauftragter“ bezeichnet – verpflichtet sich bei Auftragsannahme, das Geschäft, das ihm der Auftraggeber übertragen hat, unentgeltlich zu besorgen. Die Geschäftsbesorgung darf er in der Regel nicht an eine dritte Partei übertragen.