Wer kommt fur Organspende in Frage?

Wer kommt für Organspende in Frage?

Für eine Organspende kommen Menschen infrage, deren Hirntod ärztlich festgestellt wurde und die einer Organ- und/oder Gewebeentnahme zugestimmt haben. Der Wille wird mithilfe des Organspendeausweises dokumentiert.

Wann kommt man als Organspender in Frage?

Für eine Organspende kommen Menschen infrage, deren Hirntod ärztlich festgestellt wurde und die einer Organ- und/oder Gewebeentnahme zugestimmt haben. Tritt bei einem Patienten der Hirntod ein und es liegt kein Spenderausweis vor, müssen Angehörige die schwierige Entscheidung fällen.

Wo kann man einen Organspendeausweis bekommen?

Der Organspendeausweis ist in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Sie können ihn aber auch hier bestellen oder sich den Ausweis als PDF-Dokument herunterladen, ausdrucken und den Vordruck ausschneiden und ausfüllen.

Welche Altersgrenze gibt es für eine Lebertransplantation?

Es gibt keine Altersgrenze für eine Lebertransplantation. Das bedeutet, dass im Grunde auch ältere Menschen und Kinder für eine Lebertransplantation infrage kommen. Dennoch gelten für ältere Menschen die gleichen Bedingungen wie für jüngere Patienten.

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Wie hoch ist die Altersgrenze für Lungentransplantationen?

Die Altersgrenze für Lungentransplantationen wird daher gegenwärtig bei etwa 65 Jahren gesetzt. Im Einzelfall kann jedoch immer eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Wie und wo? Seit 2011 gilt zur Vergabe einer Spenderlunge der sogenannte LAS (Lungen-Allokations-Score).

Ist eine Altersgrenze möglich?

Eine Altersgrenze gibt es nicht – das biologische Alter bzw. der eigentliche Zustand der Organe sind ausschlaggebend und entscheiden darüber, ob eine Organspende möglich ist. Nur bei bestimmten Infektionen (z.B. HIV) oder Krebserkrankungen ist eine Organ- und Gewebespende von vornherein ausgeschlossen.

Welche Altersgrenze gibt es bei Organspenden?

Gibt es bei Organspenden eine Altersgrenze? In den 1970er-, 1980er-Jahren gab es für die Auswahl von potenziellen Organspendern nach ihrem Tod eine grobe Altersgrenze von 65 Jahren.