Wer kann sich einbürgern lassen?
Wer kann eingebürgert werden?
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
- Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Was muss bei der Einbürgerung angegeben werden?
Im anderen Fall muss bei der Einbürgerung angegeben werden, dass man seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchte. Die Einbürgerung muss bei der Einwanderungsbehörde bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde des Wohnorts oder der Gemeinde beantragt werden. An manchen Orten ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde zuständig.
Kann ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsangehörigkeit erwerben?
Möchte ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, kann er die deutsche nur behalten, wenn er vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat. Nicht nötig ist das jedoch, wenn die zweite Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz erworben wird.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.