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Wer kann nicht Vormund werden?
Wer geschäftsunfähig ist, kann kein Vormund werden (§ 1780 BGB). Außerdem soll der Vormund selbst nicht minderjährig sein. Auch wer selbst einen Betreuer hat, kann keine Vormundschaft übernehmen (§ 1781 BGB).
Wie kann man Vormundschaft übernehmen?
Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.
Was muss der Vormund für seine Kinder einsetzen?
Der Vormund muss sich für die Belange des Kindes einsetzen, sich um die Betreuung seines Vermögens kümmern und persönlichen Kontakt halten. Unter Vormundschaft werden Kinder gestellt, wenn die Eltern nicht ermittelt werden können oder die Sorge nicht übernehmen können.
Wann liegt die Vormundschaft vor?
Eine Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft für entmündigte Erwachsene nennt sich seit 1992 Betreuung. Regelungen zur Vormundschaft finden sich in den §§ 1773 bis 1895 BGB und sind von denen der rechtlichen Betreuung (§§ 1896–1908 i) losgelöst.
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund ist demzufolge eine Person, welche die Vormundschaft für ein Mündel übernimmt und somit ihr gesetzlicher Vertreter wird. Sowohl geschäftsfähige Personen, mehrere Personen zusammen, das Jugendamt, als auch ein Verein können als Vormund fungieren.
Was sind die gesetzlichen Regeln für den Vormund?
Die gesetzlichen Regeln hierzu finden sich in den §§ 54, 1791, 1751, 1791b und c BGB. Die Beauftragung zur Wahrung der Interessen des Vormundes ist in den §§ 55 und 56 des SGB VIII geklärt. Der Vormund wird immer vom Familiengericht kontrolliert.