Inhaltsverzeichnis
Wer kann meine ELGA Daten einsehen?
Nur wer ein „berechtigter“ Gesundheitsdiensteanbieter, also ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter ist, darf auf ELGA-Gesundheitsdaten, also auf z.B. Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde oder Medikationsdaten, zugreifen. Überdies gilt die ärztliche Schweigepflicht selbstverständlich auch für die ELGA-GDA.
Wer hat ELGA?
Wer setzt ELGA um? Die Umsetzung von ELGA wird durch die so genannten ELGA-Systempartner vorgenommen. Dies sind der Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz), alle neun Bundesländer sowie der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Wie komme ich in meine ELGA Daten einsehen?
Der Einstieg in die persönliche ELGA erfolgt gesichert via Handysignatur oder Bürgerkarte über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at. Der User kann im Portal rasch und sicher die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einsehen und im Protokoll nachvollziehen, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat.
Wer darf nicht auf ELGA zugreifen?
Keinen Zugriff auf ELGA haben: Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen. Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte. Schulärztinnen und Schulärzte. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Welche Daten werden bei ELGA gespeichert?
Welche Daten werden in ELGA gespeichert?
- Entlassungsbriefe von Krankenanstalten.
- Befunde von FachärztInnen für Radiologie, Hygiene, Labormedizin und Pathologie.
- Daten über verordnete und abgegebene Medikamente.
- Patientenverfügungen.
- Vorsorgevollmachten.
- Daten aus Implantatregistern.
Was sieht man alles bei ELGA?
Derzeit sind folgende ELGA-Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar: ärztliche/pflegerische Entlassungsbriefe sowie teilweise Radiologie- und Laborbefunde aus Krankenanstalten und Medikationsdaten aus Ordinationen/Gruppenpraxen bzw. Apotheken. Alle anderen Gesundheitsdaten sind in ELGA nicht verfügbar.
Welche Befunde kommen in ELGA?
Die ersten Gesundheitsdaten, die über ELGA zur Verfügung gestellt werden, sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, ausgewählte Labor- und Röntgenbefunde (e-Befunde) sowie verschreibungspflichtige und wechselwirkungsrelevante nicht verschreibungspflichtige Medikamente (e-Medikation).
Wo finde ich bei ELGA meine Befunde?
Bürgerinnen/Bürger können ihre e-Befunde auch selbst über das ELGA-Portal bzw. in der ELGA-Ombudsstelle abrufen und als PDF ausdrucken.
Wer hat Zugriff auf E Card?
Die Datenübertragung im e-card System erfolgt über das Gesundheits-Informationsnetz (GIN) für Ärzte und Apotheken sowie über das eHI-Net für Krankenanstalten. Nur berechtigte Anwender im Gesundheitsbereich wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken haben darauf Zugriff.
Sind Befunde auf E-Card gespeichert?
Betreuungsverhältnis besteht, darf ein Gesundheitsdiensteanbieter auf die Gesundheitsdaten seiner Patientinnen und Patienten zugreifen. Auf der e-card selbst werden keine Daten über Medikamente gespeichert.