Wer kann eine Vollmacht ausstellen?

Wer kann eine Vollmacht ausstellen?

Sie können jeder Person eine Vollmacht ausstellen – nicht nur Familienangehörigen. Sie können grundsätzlich mehrere Personen bevollmächtigen. Allerdings sollte nur eine Person für den Schriftgut-Empfang vorgesehen sein.

Wer unterschreibt eine Generalvollmacht?

Von wem muss meine Generalvollmacht unterschrieben werden? Abgesehen von den Fällen der notariellen Beglaubigung, muss die Vollmacht nur vom Vollmachtgeber unterschrieben sein.

Ist die Vollmacht für den Ehepartner schriftlich erteilt?

Die Vollmacht für den Ehepartner ist generell an keine besonderen Vorgaben gebunden. Allerdings empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form zu erteilen – auf diese Weise ist es möglich, dass die Vollmacht bei Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem sollte die Vollmacht von Ihnen für den Ehepartner möglichst frühzeitig erteilt werden.

Wie bevollmächtigen wir uns als Ehepartner?

Mit dieser Vollmacht bevollmächtigen wir uns als Ehepartner gegenseitig, im Falle von Gründen, die dies erforderlich machen, Entscheidungen im Bezug auf Gesundheit, Finanzen und Rechtsgeschäfte für den jeweils anderen Partner zu treffen. Diese Vollmacht umfasst alle notwendigen Aufgaben.

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Was sagt der Name Ehepartner aus?

Grundsätzlich sagt der Name Ehepartner Vollmacht aus, dass diese nur dem Ehepartner erteilt werden kann. Wer allerdings alleine lebt oder keinen Ehepartner hat, kann eine solche Vollmacht auch für andere Personen erteilen. Die eigenen Nachkommen oder andere Verwandte kommen zum Beispiel in Frage.

Ist die Entscheidung für oder gegen die Vollmacht entscheidend?

Bei der Entscheidung für oder gegen die Vollmacht ist das Vertrauen untereinander entscheidend, und dieses aufzubauen kann selbst in einer Ehe viele Monate oder Jahre brauchen. Hier hilft das Bauchgefühl und die Erkenntnis, dass der Partner souverän mit Geld umgeht und nicht zu einem Missbrauch des eigenen Vermögens neigt.