Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen?

Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen?

Nach § 14 Abs. 1 InsO kann ein Gläubiger grundsätzlich dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn er seine Forderung sowie den Insolvenzgrund, zumeist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, glaubhaft macht und ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.

Wie stelle ich einen Insolvenzantrag für eine GmbH?

Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern spätestens innerhalb von 3 Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen.

Was tun wenn die Krankenkasse mir Insolvenzantrag stellt?

Insolvenzantrag durch Gläubiger – was können Sie tun?

  1. Den Eröffnungsgrund durch Zahlung an den Gläubiger beseitigen und dem Gericht nachweisen.
  2. Begründete Einwendungen gegen den Eröffnungsgrund erheben.
  3. Mit dem Gläubiger über die Rücknahme des Insolvenzantrags verhandeln.
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Warum ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenz?

Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. Hierbei muss man zwischen der Regelinsolvenz, die für Unternehmen und Selbstständige bestimmt ist und zwischen der Verbraucherinsolvenz, die für Privatpersonen bestimmt ist unterscheiden.

Wann ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu Ende?

Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei natürlichen Personen ist das gerichtliche Verfahren mit dem Aufhebungsbeschluss noch nicht zu Ende, wenn ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt wurde.

Was versteht man unter insolvenzasse?

Unter Insolvenzasse versteht man, dass vorhandene Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Beantragung der Insolvenz bzw. das pfändbare Vermögen, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensphase erwirbt.

Was ist der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens?

Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens unterscheidet sich nur gering zum Privatinsolvenzverfahren. Bei der Regelinsolvenz ist der Gläubigervergleich nicht erforderlich und somit können Sie den Insolvenzantrag auch selbst erstellen und beim zuständigem Gericht einreichen.

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