Wer kann die Kosten der Beerdigung ubernehmen?

Wer kann die Kosten der Beerdigung übernehmen?

Auch die Kosten der Beerdigung müssen bezahlt werden. Doch wer ist dafür wirklich zuständig und kann im Zweifelsfall dazu verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen? Prinzipiell ist die Übernahme von Beerdigungskosten Sache der Erben des Verstorbenen. Quasi im Gegenzug für die Kostenübernahme erhalten sie das Erbe der verstorbenen Person.

Wie zahlt der Verstorbene seine Beerdigung?

Im Ergebnis zahlt der Verstorbene seine Beerdigung also eigentlich selbst – und den Erben bleibt das, was danach noch übrig ist. „Auch enterbte Angehörige, die nur Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben, bezahlen die Beerdigung indirekt mit“, erklärt Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in der Hammer Kanzlei Kahlert-Padberg.

Was muss man für die Bestattung der Beerdigung aufkommen?

Wer für die die Beerdigungskosten aufkommen muss, muss für die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen. Hierunter fallen normalerweise die folgenden Aufwendungen: Bestattungsunternehmen, Erstanlage der Grabstätte. Kosten für Erdbestattung/Feuerbestattung. Grabstein. Übliche kirchliche / bürgerlicher Feier. Trauerkleidung des Verstorbenen.

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Wer trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers?

Da steht so kurz wie klar: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Im Ergebnis zahlt der Verstorbene seine Beerdigung also eigentlich selbst – und den Erben bleibt das, was danach noch übrig ist.

Wer ist zuständig für die Beerdigung des verstorbenen?

Wer für die Organisation eines Begräbnisses zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat, erklären ARAG Experten. Wer die Beerdigung des Verstorbenen organisieren muss, bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder und die Friedhofssatzungen.

Welche Kosten tragen die Erben für die Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben – und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen.

Wie ist die Kostentragungspflicht einer Beerdigung geregelt?

Die Kostentragungspflicht einer Beerdigung ist in Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in einer der kürzesten gesetzlichen Normen überhaupt geregelt. Dort heißt es schlicht: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Somit müssen die Erben einer verstorbenen Person für die Kosten ihrer Beerdigung aufkommen.

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