Wer kann den Geschaftsfuhrer kundigen?

Wer kann den Geschäftsführer kündigen?

Grundsätzlich kann der Geschäftsführer jederzeit ohne wichtigen Grund durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Die freie Abberufbarkeit kann jedoch in der Satzung beschränkt werden, dann ist ein wichtiger Grund für die Kündigung erforderlich.

Wann kann ein Geschäftsführer abberufen werden?

Geschäftsführer können jederzeit und frei – also ohne Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes – abberufen werden. Hierzu sagt § 38 GmbHG: Als solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung anzusehen.

Was ist eine Entlassung?

Inhalt und Form – Ausspruch – geschützte Personen – Entlassungsgründe – Ansprüche. Entlassung ist die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe. Die Entlassung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden.

Kann der Antrag auf Entlassung zurückgenommen werden?

Ja, der von der Beamtin bzw. dem Beamten an den Dienstherrn gestellte Antrag auf Entlassung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. So kann ein solcher Antrag jedenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, sofern die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist.

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Wie lange kann die Entlassung verlangt werden?

Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.

Kann die Entlassung vom Arbeitgeber zurückgenommen werden?

Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden. Die Entlassung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sofort durch Entlassung beenden zu wollen, eindeutig erkennbar sein.