Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

Welche Berufe sind vom Mindestlohn betroffen?

Aktuell liegt der Mindestlohn bei brutto 9,60 pro Stunde….Branchen und Berufe, die von diesen Übergangsfristen betroffen waren, sind zum Beispiel:

  • Fleischindustrie.
  • Friseur*innen.
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Gartenbau.
  • Textilbranche.
  • Wäschereidienstleister*innen.
  • Zeitungszusteller*innen.

Ist der Mindestlohn zwingend?

Der Mindestlohn ist zwingend. Arbeitnehmer können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufriedengeben. Zudem gilt der Mindestlohn auch für Ausländer, die in Deutschland arbeiten. Mehr zum Thema. Gehaltsrechner und Gehaltsvergleich. Urlaubsgeld – Anspruch oder nicht?

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist eine Lohnuntergrenze von 8,50 EUR pro Stunde, die seit 2016 durch eine Kommission alle zwei Jahre angepasst wird. Seit dem 01.01.2021 beträgt der Mindestlohn jetzt 9,50 EUR / Stunde.

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Was ist der gesetzliche Mindestlohn für die Arbeitslosen?

Dies liegt darin begründet, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 € (Stand Juli 2021) pro Stunde es den Arbeitslosen nicht erschweren soll, wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen.

Welche Personen sind vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom Mindestlohn ausgeschlossen. Es existieren jedoch verschiedene Vorschriften für alle diese Personen.