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Wer ist für den baulichen Zustand des Staplers verantwortlich?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Fahrer von Gabelstaplern mit Fahrersitz durch geeignete Einrichtungen vor Witterungseinflüssen geschützt sind, wenn die Gabelstapler nicht nur gelegentlich zu Arbeiten im Freien ein- gesetzt werden.
Wie wird eine Steigung mit Last befahren?
Wichtig: Mit Last darf der Stapler eine schräge Ebene nur vorwärts hinaufgefahren und rückwärts hinuntergefahren werden. Ohne Last kann eine schräge Ebene vorwärts hinauf- und auch vorwärts hinuntergefahren werden.
Wie oft muss die Sicherheit von Staplern überprüft werden?
Mindestens einmal jährlich muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden – der TÜV für den Stapler. Dabei überprüft ein Sachkundiger das Flurförderzeug auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit.
Wer ist verantwortlich für einen Unfall mit dem Stapler?
So ist z. B. ein Mitarbeiter, der bei einem hektischen Verladevorgang mit dem Stapler einen Unfall verursacht, dafür verantwortlich – auch wenn das nicht in jedem Fall bedeutet, dass er als Staplerfahrer auch in die Haftung genommen und etwa zum finanziellen Ausgleich des verursachten Schadens verpflichtet werden kann.
Was haben die Verletzungen mit dem Gabelstapler erlitten?
Durch die Kollision mit dem Gabelstapler hat der Kläger eine Sprunggelenksfraktur mit Innenknöchelbruch, eine Fersenbeinfraktur sowie eine Trümmerfraktur des Grundgliedes der Großzehe erlitten. Diese Verletzungen haben zunächst eine stationäre Krankenhausbehandlung in der Zeit vom 6.
Was sind typische Unfallsituationen beim Stapler?
Typische Unfallsituationen beim Betrieb eines Staplers und wie sie zu vermeiden sind. In jedem Betrieb, in dem Stapler und andere Flurförderzeuge unterwegs sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Das betrifft zum einen den Staplerfahrer selbst, doch häufig auch unbeteiligte Dritte, die durch falsches Verhalten, unangemessene Geschwindigkeit,…
Welche Verletzungen hat der Kläger durch den Unfall erlitten?
Wegen der durch den Unfall erlittenen Verletzungen steht dem Kläger ein Schmerzensgeld von 6.000,– DM zu. Durch die Kollision mit dem Gabelstapler hat der Kläger eine Sprunggelenksfraktur mit Innenknöchelbruch, eine Fersenbeinfraktur sowie eine Trümmerfraktur des Grundgliedes der Großzehe erlitten.