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Wer ist der Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung?
Antrag. Die Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung muss durch einen Gläubiger beantragt werden (betreibender Gläubiger). Dies kann der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts (dinglicher Gläubiger) oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung (persönlicher Gläubiger) sein.
Wann muss ein Haus zwangsversteigert werden?
Gründe für eine Zwangsversteigerung. In den meisten Fällen geraten Immobilien in die Zwangsversteigerung, weil Bankschulden nicht mehr bedient werden. Ehescheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind häufige Gründe dafür, dass Eigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Was sollten sie beachten bei einer Zwangsversteigerung?
Deshab sollten Bieter unbedingt einen Risikoabschlag einbeziehen und ihre Gebote daran orientieren. Haben Sie den Zuschlag erhalten, kann der Kauf per Zwangsversteigerung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Worin bestehen bei einer einer Zwangsversteigerung die Chancen für den Bieter?
Welche Szenarien führen zur Zwangsversteigerung?
Denkbar sind auch Scheidung oder plötzliche Pflegefälle und vieles mehr. Die Szenarien, die zur Zwangsversteigerung führen, sind also sehr unterschiedlich. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Für einen Verkauf ist es zu spät, und alle anderen Alternativen sind in der Regel ausgeschöpft.
Welche Sicherheitsleistung muss man vor der Zwangsversteigerung vorlegen?
Alle Bieter müssen vor der Zwangsversteigerung eine Sicherheitsleistung vorlegen, die meist zehn Prozent des festgelegten Verkehrswerts beträgt und als Überweisung oder Bürgschaft erfolgt. Beim ersten Vollstreckungstermin werden nur Gebote berücksichtigt, die mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts betragen.
Wie lange dauert ein zwangsversteigerungskatalog?
Zudem wird durch ein Unternehmen in einem Turnus von drei Wochen ein Zwangsversteigerungskatalog für die gesamte Schweiz herausgegeben, der kostenpflichtig übers Internet bestellt werden kann. Neben dem Termin der Versteigerung, enthält die Bekanntgabe auch immer die wichtigsten Eckdaten des zu versteigernden Objekts: