Wer ist berechtigt einen Integrationskurs zu besuchen?

Wer ist berechtigt einen Integrationskurs zu besuchen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG).

Wer bekommt asylbewerberleistungen?

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können.

Was ist ein Flüchtling?

Flüchtlinge. © UNHCR / B. Loyseau. Ein Flüchtling ist eine Person, die „ ] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt,

Welche Rechte haben Flüchtlinge?

Flüchtlinge haben auch Anrecht auf wirtschaftliche und soziale Rechte wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulbildung und zum Arbeitsmarkt. Anmerkung: Die Antworten auf folgende Fragen stammen teilweise aus dem Buch «Universeller Menschenrechtsschutz (2005)» Kälin Walter, Künzli Jörg: Universeller Menschenrechtsschutz.

LESEN SIE AUCH:   Wie lange hangen die Patienten an der Dialyse?

Wer kann als Flüchtlinge anerkannt werden?

Personen, die aufgrund politischer Aktivitäten verurteilt wurden, können als Flüchtlinge anerkannt werden. Personen hingegen, die wegen eines Verstosses gegen das allgemeine Recht ein faires Gerichtsverfahren verurteilt wurden und nun vor der Strafe fliehen, werden nicht als Flüchtlinge anerkannt.

Welche Leistungen können Flüchtlinge in Anspruch genommen werden?

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können – genau wie in der regulären Sozialhilfe – in Anspruch genommen werden. Nach frühestens 15 Monaten des Aufenthaltes beziehen Flüchtlinge Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Diese entsprechen der Höhe des „Hartz IV“-Satzes.